Safety regulations and standards for european railways
Erstellt am: 07.11.2003
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Autoren: | Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb, Leibniz Universität Hannover NERA - NATIONAL ECONOMIC RESEARCH ASSOCIATES Cerna Nomisma Rand Europe/ Kindunos VTI VTT Marsh UK UCL LSE |
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Erscheinungsjahr / -datum: | 2000/02 | |
Herausgeber: | Europäische Union | |
Zitiert als: | [EUKOM00m] | |
Art der Veröffentlichung: | Projektbericht | |
Sprache: | englisch | |
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Review
Erstellt am: 07.11.2003 | Stand des Wissens: 07.11.2003
Ziel / Zweck
Der Vertrag von Maastricht 1992 gründete die Europäische Union (EU) und damit eine Homogenisierung auf allen denkbaren Sachgebieten des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch der Eisenbahnverkehr, der in Europa länderübergreifend vermehrt und reibungsloser stattfinden soll als bisher, vor allem durch eine technische Standardisierung. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist eine Standardisierung der Sicherheitssysteme der Bahnen in den 15 (1999) verschiedenen Mitgliedsländern.
Die Studie soll zum einen eine Bestandsaufnahme auf einem Gebiet sein, das in diesem Umfang zuvor nicht wissenschaftlich untersucht wurde: welche Bahn benutzt welches Sicherheitssystem, in wie fern sind die Systeme miteinander vergleichbar? Zum anderen soll der Einfluss der Sicherheit auf den Wettbewerb, vor allem hinsichtlich der Zulieferindustrie, untersucht werden. Daraus werden für die europäische Kommission Ratschläge hinsichtlich eines möglichen Eingreifens in die Regularien der Sicherheitssysteme der europäischen Bahnen abgeleitet
Methodik und Durchführung
Der Fragebogen setzte sich dabei aus folgenden vier Teilen zusammen:
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse des Berichts sind aufgeteilt in einen Teil "Schlussfolgerungen" und einen zweiten Teil "Empfehlungen".
Wesentliche Schlussfolgerungen:
Der Bericht arbeitet hauptsächlich allgemeine Aspekte heraus. Dazu gehört zum Beispiel die Feststellung, dass Sicherheit ein Schlüsselfaktor bei allen Fragen der technischen Realisierung ist. Nationale Sicherheitsbehörden werden auf unbestimmte Zeit fortbestehen. Des Weiteren sollte kein Unterschied zwischen behördlichen und privaten EVU erwartet werden.
Wesentliche Empfehlungen (Auswahl):
Der Bericht empfiehlt ein weitgehendes Eingreifen in die verschiedenen Sicherheitssysteme der Bahnen. Dazu sollten auch neue Behörden gegründet und eine Vielzahl von Gesetzen erlassen werden:
Der Vertrag von Maastricht 1992 gründete die Europäische Union (EU) und damit eine Homogenisierung auf allen denkbaren Sachgebieten des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch der Eisenbahnverkehr, der in Europa länderübergreifend vermehrt und reibungsloser stattfinden soll als bisher, vor allem durch eine technische Standardisierung. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist eine Standardisierung der Sicherheitssysteme der Bahnen in den 15 (1999) verschiedenen Mitgliedsländern.
Die Studie soll zum einen eine Bestandsaufnahme auf einem Gebiet sein, das in diesem Umfang zuvor nicht wissenschaftlich untersucht wurde: welche Bahn benutzt welches Sicherheitssystem, in wie fern sind die Systeme miteinander vergleichbar? Zum anderen soll der Einfluss der Sicherheit auf den Wettbewerb, vor allem hinsichtlich der Zulieferindustrie, untersucht werden. Daraus werden für die europäische Kommission Ratschläge hinsichtlich eines möglichen Eingreifens in die Regularien der Sicherheitssysteme der europäischen Bahnen abgeleitet
Methodik und Durchführung
- Literaturauswertung
- Datenanalyse
- Befragung
- Interviews, Expertengespräche
Der Fragebogen setzte sich dabei aus folgenden vier Teilen zusammen:
- Die formale Organisation der jeweiligen Regulierungsbehörde zur Sicherheit im Schienenverkehr
- Art der Anwendung und Umsetzung der Richtlinien
- Entscheidungsfindung und grundsätzliche Richtlinien, nach denen die jeweilige Regulierungsbehörde vorgeht
- Beurteilung
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse des Berichts sind aufgeteilt in einen Teil "Schlussfolgerungen" und einen zweiten Teil "Empfehlungen".
Wesentliche Schlussfolgerungen:
Der Bericht arbeitet hauptsächlich allgemeine Aspekte heraus. Dazu gehört zum Beispiel die Feststellung, dass Sicherheit ein Schlüsselfaktor bei allen Fragen der technischen Realisierung ist. Nationale Sicherheitsbehörden werden auf unbestimmte Zeit fortbestehen. Des Weiteren sollte kein Unterschied zwischen behördlichen und privaten EVU erwartet werden.
Wesentliche Empfehlungen (Auswahl):
Der Bericht empfiehlt ein weitgehendes Eingreifen in die verschiedenen Sicherheitssysteme der Bahnen. Dazu sollten auch neue Behörden gegründet und eine Vielzahl von Gesetzen erlassen werden:
- Informationen zu den jeweiligen Sicherheitsstandards der Bahnen sollten öffentlich zugänglich sein;
- die EU-Politik sollte die Behörden zu einer kostenorientierteren Arbeitsweise animieren;
- mittels entsprechender Gesetze sollte die EU die verschiedenen Bahnen zu einer Trennung der Geschäftsbereiche und mehr Informationstransparenz führen;
- verschiedene Aufgaben sollten von der Eisenbahnindustrie sowie einer neu zu bildenden EU-Eisenbahn-Behörde vorangetrieben werden