Umsetzung des Emissionshandels im Mehrebenensystem
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 16.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Vieles spricht dafür, den Geltungsbereich von Emissionshandelssystemen langfristig so umfassend wie möglich, das heißt sowohl länder- als auch sektorübergreifend, auszubauen. Für einen wirkungsvollen Klimaschutz müssen die ausgestoßenen Treibhausgas-Emissionen weltweit verringert werden. Mithilfe des Emissionshandels kann dafür gesorgt werden, dass der Ausstoß an den Stellen verringert wird, an denen die Kosten dafür am geringsten sind [Küll08, S. 46, 50]. Zusätzlich wäre eine Umgehung des Systems, durch die Verlagerung von Produktionsstandorten in andere Regionen, nicht mehr möglich [WiSc10, S. 22; BMUV18, S. 5].
In der Praxis stellt die Etablierung eines globalen Emissionshandelssystems ein schwieriges Unterfangen dar. Die Souveränität der Nationalstaaten erschwert das Durchsetzen von gemeinsamen Regularien und möglichen Sanktionen [Deu02, S. 48]. Das Pariser Klimaschutzabkommen aus dem Jahr 2015 könnte eine Basis für die Schaffung internationaler Regelungen darstellen [BMWK23c]. Dabei kann das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) als Vorbild für ein funktionierendes internationales Emissionshandelssystem angeführt werden. Auch wenn der Wirkungsgrad des EU-ETS 1 bislang noch nicht auf alle Wirtschaftssektoren ausgeweitet werden konnte, gilt dies in Zukunft als möglich [Rodi22]. Das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997 sah erstmals die Etablierung globaler Bestimmungen zur Reduktion der ausgestoßenen Emissionen vor [Betz22, S. 2; Rodi22]. Gemäß dem aktuell gültigen Pariser Klimaschutzabkommen legen Staaten selbst fest, in welchem Umfang sie den Ausstoß von Emissionen reduzieren möchten [Rodi22].
Auf der Ebene der Europäischen Union wurden zwischen den Jahren 2005 und 2012 zunächst nationale Emissionsobergrenzen festgelegt, bevor sich ab dem Jahr 2013 auf eine gesamteuropäische Obergrenze geeinigt werden konnte [UBA22i]. Infolge der Weltwirtschaftskrise ab dem Jahr 2008 und der damit einhergehenden Reduzierung der Produktionskapazität am Weltmarkt, musste die Menge an Emissionszertifikaten in den folgenden Jahren künstlich verknappt werden. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass es zu keinem Preisverfall kam und der Anreiz zur Einsparung von Emissionen bestehen blieb [Held22, S. 225; UBA22i]. Aktuell werden die Zertifikate sowohl versteigert (Auktionierung) als auch auf Basis des bisherigen Ausstoßes verteilt (Grandfathering), wobei letzteres Verfahren ab dem Jahr 2026 heruntergefahren und zum Jahr 2034 gänzlich eingestellt werden soll [EuPa22].
Auf nationaler Ebene besteht in Deutschland seit dem Jahr 2021 ein Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr [UBA23h]. Bis zum Jahr 2025 läuft das Handelssystem mit einer Einführung ohne feste Obergrenze, bevor zum Jahr 2026 ein Cap-and-Trade-System etabliert wird [Held22, S. 227; UBA23h; Rodi22, S. 314, S. 318]. Auch auf europäischer Ebene ist bereits die zukünftige Einführung eines weiteren separaten Emissionshandels für die Bereiche Gebäude und Verkehr beschlossen [UBA21q, S. 1; EuPa22].