Die Deutsche Bahn AG als Akteur im Feld der Schienenverkehrssicherheit
Erstellt am: 28.11.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Grundsätzlich ist die Deutsche Bahn AG, (DB AG) wie alle Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), dazu verpflichtet, "ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten" [§ 4 Abs. 1 Satz 1 AEG]. Insofern kommt dem Unternehmen als Betreiber eines ca. 34.000 Streckenkilometer umfassenden Schienennetzes und Besitzer von mehr als 100.000 spurgebundenen Fahrzeugen eine bedeutende Rolle im Bereich der Eisenbahnsicherheit zu.
Während vor der Bahnreform allerdings die Deutsche Bundesbahn beziehungsweise die Deutsche Reichsbahn für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zuständig waren, ist die diesbezügliche Verantwortung im Jahr 1994 auf die Bundesländer übergegangen und wird dort von den kommunalen Brandschutzdienststellen wahrgenommen. Jedoch sind weiterhin alle Eisenbahnunternehmen gemäß § 4 Absatz 1 des AEG verpflichtet, "an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken" [AEG].
Für den Bereich der Deutsche Bahn AG wurde dieser gesetzliche Anspruch im Juli 1998 in einer Vereinbarung zwischen den Innenministern der Bundesländer und der DB AG konkretisiert. Diese beinhaltet genaue Regelungen hinsichtlich der entsprechenden Verantwortlichkeitsverteilung (detailliert in [Bieg02, S. 361 ff.]) [Krus00, S. 546]. Das bedeutet, dass dem Schienenverkehr die Gefahrenabwehr nicht in gleicher Weise wie dem Verkehrsträger Straße als kostenfreie Dienstleistung der zuständigen Landesbehörden angeboten wird. Daher musste beispielsweise die DB AG ein eigenes Notfallmanagement aufbauen [Vogt04].
Im Rahmen der auf das System Bahn ausgerichteten EU-seitigen Harmonisierungsbemühungen haben die Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen des DB-Konzerns zusätzliche Sicherheitsauflagen erhalten. So schreibt eine Richtlinie [2004/49/EG] die Implementierung eines sogenannten Sicherheitsmanagementsystems vor, welches die betreffenden Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, die Organisation ihrer Betriebsabläufe in Bezug auf Defizite zu analysieren, identifizierte Defizite abzustellen, die Qualität und Sicherheit der Betriebsabläufe kontinuierlich zu überwachen sowie daraus resultierende Feststellungen im Zuge von Auditberichten zu dokumentieren [Figo09, S. 21]. (Vgl. hierzu ebenfalls [MüKü08] bzw. [Schr09].) Die DB AG führte im Jahre 2008 ein Sicherheitsmanagement ein, nachdem die EU-Richtlinie 2007 in deutsches Recht überführt wurde [KüMü08].
Während vor der Bahnreform allerdings die Deutsche Bundesbahn beziehungsweise die Deutsche Reichsbahn für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zuständig waren, ist die diesbezügliche Verantwortung im Jahr 1994 auf die Bundesländer übergegangen und wird dort von den kommunalen Brandschutzdienststellen wahrgenommen. Jedoch sind weiterhin alle Eisenbahnunternehmen gemäß § 4 Absatz 1 des AEG verpflichtet, "an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken" [AEG].
Für den Bereich der Deutsche Bahn AG wurde dieser gesetzliche Anspruch im Juli 1998 in einer Vereinbarung zwischen den Innenministern der Bundesländer und der DB AG konkretisiert. Diese beinhaltet genaue Regelungen hinsichtlich der entsprechenden Verantwortlichkeitsverteilung (detailliert in [Bieg02, S. 361 ff.]) [Krus00, S. 546]. Das bedeutet, dass dem Schienenverkehr die Gefahrenabwehr nicht in gleicher Weise wie dem Verkehrsträger Straße als kostenfreie Dienstleistung der zuständigen Landesbehörden angeboten wird. Daher musste beispielsweise die DB AG ein eigenes Notfallmanagement aufbauen [Vogt04].
Im Rahmen der auf das System Bahn ausgerichteten EU-seitigen Harmonisierungsbemühungen haben die Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen des DB-Konzerns zusätzliche Sicherheitsauflagen erhalten. So schreibt eine Richtlinie [2004/49/EG] die Implementierung eines sogenannten Sicherheitsmanagementsystems vor, welches die betreffenden Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, die Organisation ihrer Betriebsabläufe in Bezug auf Defizite zu analysieren, identifizierte Defizite abzustellen, die Qualität und Sicherheit der Betriebsabläufe kontinuierlich zu überwachen sowie daraus resultierende Feststellungen im Zuge von Auditberichten zu dokumentieren [Figo09, S. 21]. (Vgl. hierzu ebenfalls [MüKü08] bzw. [Schr09].) Die DB AG führte im Jahre 2008 ein Sicherheitsmanagement ein, nachdem die EU-Richtlinie 2007 in deutsches Recht überführt wurde [KüMü08].
Im Bereich der Tunnelsicherheit hat die DB AG in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Jahr 1999 ein Nachrüstprogramm aufgelegt, welches als Zielsetzung die Angleichung der Sicherheitsbedingungen von langen Tunneln des Altnetzes an die Tunnelrichtlinie des EBA aufweist [EBA08; Krus02a, S. 41]. Darüber hinaus ergibt sich aus der oben erwähnten Vereinbarung mit den Bundesländern für die Deutsche Bahn AG die Notwendigkeit, spezielle Tunnelrettungssysteme vorzuhalten, welche sie, wie im Falle von Rettungszügen, entweder selbst betreibt oder örtlichen Feuerwehrkräften zur Verfügung stellt [DBAG09b, S. 21 ff.; DBAG03p, S. 60 ff. und S. 66 ff.].
Im Hinblick auf die allgemeine Unfallprävention fokussiert sich die Deutsche Bahn AG neben der Information ihrer Kunden und Mitarbeiter zu speziellen Gefahrenquellen insbesondere auf die Unfallvermeidung an Bahnübergängen und Bahnhöfen [Schä09; BMDV19a]. Gemeinsam mit dem ADAC, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) u. a. wurde bspw. im Rahmen der Aktion "sicher drüber" zwischen 2002 und 2004 die Sicherheit an diesen Unfallschwerpunkten verstärkt thematisiert. Weiterhin beteiligt sich die DB AG an der Überarbeitung von Fahrschulunterlagen und kooperiert in diesem Zusammenhang mit dem DVR und dem Fahrschullehrerverband [Schw05, S. 13].
Im Hinblick auf die allgemeine Unfallprävention fokussiert sich die Deutsche Bahn AG neben der Information ihrer Kunden und Mitarbeiter zu speziellen Gefahrenquellen insbesondere auf die Unfallvermeidung an Bahnübergängen und Bahnhöfen [Schä09; BMDV19a]. Gemeinsam mit dem ADAC, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) u. a. wurde bspw. im Rahmen der Aktion "sicher drüber" zwischen 2002 und 2004 die Sicherheit an diesen Unfallschwerpunkten verstärkt thematisiert. Weiterhin beteiligt sich die DB AG an der Überarbeitung von Fahrschulunterlagen und kooperiert in diesem Zusammenhang mit dem DVR und dem Fahrschullehrerverband [Schw05, S. 13].
Des weiteren steigert die DB AG die Präsenz eigener Sicherheitskräfte auf Bahnhöfen und in Zügen. Mittels Sicherheitstechnik, insbesondere in Form von Videoüberwachung, soll die Sicherheit an Bahnhöfen erhöht werden. Das BMDV stellt der DB AG dafür bis Ende 2024 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, während die DB AG in diesem Zeitraum selbst 12,5 Millionen Euro investieren möchte. Durch diese Investitionen sollen bis Ende 2024 nahezu alle größeren Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Zusätzlich wurde im Jahr 2019 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Technische Sicherheit" beschlossen, an der sich, neben dem BMDV und dem BMI unter anderem auch die DB AG beteiligt. Die Arbeitsgruppe testet im Rahmen von Pilotprojekten an einzelnen Bahnhöfen die Wirksamkeit neuer Sicherheitsmaßnahmen wie die Schraffur der Fläche zwischen Sicherheitslinie und Bahnsteigkante. [BMDV19a]