Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Bahnübergänge bei Geschwindigkeiten über 160 km/h

Erstellt am: 20.10.2003
Autoren:   Ernst Basler + Partner AG
Erscheinungsjahr / -datum:   1998/02/19
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [BMVBS98]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   deutsch
Review
Erstellt am: 07.11.2003 | Stand des Wissens: 07.11.2003
 
Ziel / Zweck
Zum jetzigen Zeitpunkt sind in Deutschland Strecken mit niveaugleichen Bahnübergängen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h reduziert. In dem Gutachten soll geprüft werden, unter welchen Umständen Bahnübergänge im Netz der DB AG mit einer höheren Geschwindigkeit befahren werden könnten. Dabei steht die Sicherheit im Mittelpunkt des Gutachtens, ferner werden auch wirtschaftliche Gesichtspunkte (z.B. Wartezeiten an Bahnübergängen) und kostenmäßige Auswirkungen beim Erteilen von Ausnahmegenehmigungen betrachtet.

Methodik und Durchführung
  • Literaturauswertung
  • Datenanalyse
Grundlage des Vorgehens ist EBO §2 Absatz 2, nach dem von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden darf, wenn mindestens die gleiche Sicherheit wie bei der Beachtung dieser Regeln nachgewiesen wird. Dieser Nachweis wird gemäß dem Leitfaden "Risikoorientierte Sicherheitsnachweise im Eisenbahnbetrieb", vom Bundesministerium für Verkehr 1996 herausgegeben, durchgeführt. Dazu gehören vor allem die Hauptkomponenten Risikoanalyse, Risikobewertung und Maßnahmenbeurteilung.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Aufgrund der Analyse und Bewertung von kollektiven (Reisende, Triebfahrzeugführer und Straßenverkehrsteilnehmer) und individuellen Risiken (Definition eines "Modellreisenden") sowie der Betrachtung der nicht-sicherheitsspezifischen Aspekte kommt das Gutachten zu folgenden Empfehlungen:
  1. Von der heutigen Regelung bezüglich der Geschwindigkeit an Bahnübergängen soll im Grundsatz nicht abgewichen werden.

    Begründet wird die Empfehlung vor allem mit der Verminderung des Sicherheitsniveaus aufgrund längeren Schrankenschließzeiten (zusätzlich kommt noch eine Erhöhung des wirtschaftlichen und ökologischen Schadens hinzu) und dem Einsatz von leichten Frontfahrzeugen.

  2. In Einzelfällen kann durch eine Ausnahmeregelung von diesem Grundsatz abgewichen werden.

    Begründet wird dieses Ergebnis mit dem Vergleich von Beseitigungskosten und Überquerungsprodukt (Züge * Straßenfahrzeugen pro Tag). Steht ein kleines Überquerungsprodukt gegen hohe Kosten, ist eine Beseitigung nicht mehr verhältnismäßig. Restriktionen werden mit einer Höchstgeschwindigkeit von 200km/h sowie einer maximalen Sicherung des Bahnüberganges empfohlen.

  3. Die Bahnübergangssicherungen im Geschwindigkeitsbereich bis 160 km/h sollten risikobasiert überprüft werden.

    Aufgrund der zu erwartenden allgemeinen Zunahme aller Verkehrsträger wird sich das Risiko an Bahnübergängen in Zukunft erhöhen, weswegen eine vermehrte Ausrüstung von Bahnübergängen mit Schrankenschluss empfohlen wird.
Ansprechperson
Ernst Basler + Partner AG

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?61469

Gedruckt am Samstag, 22. Februar 2025 18:16:06