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Europäischer Daten-Governance-Rechtsakt (Daten-Governance-Gesetz)

Erstellt am: 18.11.2024 | Stand des Wissens: 18.11.2024

Synthesebericht gehört zu:

Das Daten-Governance-Gesetz (DGG) bildet einen zentralen Pfeiler der europäischen Strategie für Daten (European strategy for data). Das DGG ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und ist nach einer Übergangszeit von 15 Monaten seit September 2023 rechtlich wirksam [DGA].
Die Nutzung von Daten der öffentlichen Hand vor der Einführung des DGG beschränkte sich nur auf einige Kategorien von Daten. Aus diesem Grund konnten Daten, die in eine der Kategorien Geschäftsgeheimnis, Schutz von geistigem Eigentum Dritter oder Schutz von personenbezogenen Daten fielen, nicht weiterverwendet werden. Im DGG wird nun die Bereitstellung und Verteilung von Daten aus den oben genannten Kategorien geregelt. So müssen in den EU-Mitgliedsstaaten entweder eine oder möglicherweise mehrere sektorspezifische nationale öffentliche Stellen benannt werden, die den Zugang zur Weiterverwendung der Daten gewähren. In Deutschland ist Bundesnetzagentur die zuständige Behörde, die den Zugang zu Datenvermittlungsdiensten regelt [BMWK24d]. Die Bedingungen für den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand und für deren Weiterverwendung müssen nichtdiskriminierend, verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sein, dürfen allerdings den Wettbewerb nicht behindern. Zudem müssen sie öffentlich einsehbar sein. [DGA]
Das zweite übergeordnete Ziel des DGG betrifft den privaten Sektor und die Regulierung von Datenvermittlungsdiensten. Im Fokus stehen vorrangig Anbieter, die zwischen Dateninhabern und potenziellen Datennutzern vermitteln. Anbieter dieser Dienste agieren als neutrale Stelle und gewährleisten, dass Daten sicher organisiert und ausgetauscht werden, um das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken.
Im DGG werden die erwarteten Vorteile und Potenziale durch eine gesteigerte Datenverfügbarkeit und die gemeinsame Nutzung von Daten beschrieben. Die strategische Datenverwaltung und der Austausch von Daten sollen es ermöglichen, Branchen, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und viele Wirtschaftszweige effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Große Datenmengen und ein einfacher Zugang zu diesen sind insbesondere für das Training von Algorithmen künstlicher Intelligenz essenziell, die zunehmend eine bedeutende Rolle in Wirtschaft und Politik sowie im alltäglichen Leben spielen. Mit einer größeren Datenverfügbarkeit kann der öffentliche Sektor fundiertere politische Maßnahmen entwickeln, was zu transparenterer Regierungsführung und effizienteren öffentlichen Dienstleistungen führen soll. [EUKO23]
Durch datengetriebene Innovationen ergeben sich für Unternehmen und Einzelpersonen zahlreiche Vorteile. Durch die schnelle Bereitstellung und gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten, Umweltdaten, Agrardaten und Mobilitätsdaten können enorme Potenziale freigelegt werden. So schätzt die Europäische Kommission beispielsweise, dass über 27 Millionen Stunden für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln und bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr für Straßenverkehrsteilnehmer durch Echtzeit-Navigation eingespart werden können [EUKO23].
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Das Spannungsfeld der Mobilitätsdatengewinnung und -nutzung (Stand des Wissens: 19.11.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?587549
Literatur
[BMWK24d] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance, 2024
[EUKO23] Europäische Kommission (Hrsg.) European Data Governance Act, 2023
Rechtsvorschriften
[DGA] European data governance and amending Regulation (EU) 2018/1724 (Data Governance Act)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?587481

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:42:02