Umsetzung des Emissionshandels auf nationaler Ebene
Erstellt am: 16.02.2024 | Stand des Wissens: 16.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
In Deutschland existiert seit dem Jahr 2021 ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Erfasst werden damit Sektoren, die nicht unter die vom europäischen Emissionshandel abgedeckten Bereiche - Industrie, Kraftwerke und Luftverkehr - fallen [UBA23h]. So soll zur Dekarbonisierung angeregt werden [Held22, S. 227]. Anders als der bestehende europäische Emissionshandel, der die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie reguliert (EU-ETS 1), verpflichtet der nationale Handel nicht den Emittenten, sondern den Akteur, der den Brennstoff in Verkehr bringt (sogenannter Upstream-Ansatz) [UBA23h; Held22, S. 227].
Von den Jahren 2021 bis 2025 sieht der nationale Emissionshandel zunächst eine Einführungsphase vor. Ohne Fixierung einer Gesamtmenge werden die Zertifikate zu schrittweise ansteigenden Festpreisen veräußert. Erst ab dem Jahr 2026 wird ein Cap-and-Trade-System etabliert, indem eine Gesamtmenge an Zertifikaten vorgegeben wird und die Zertifikate versteigert werden. Für das erste Versteigerungsjahr 2026 ist ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben [Held22, S. 227; UBA23h; Rodi22, S. 314, S. 318] Damit kombiniert der deutsche Emissionshandel Preis- und Mengensteuerungselemente. Auf europäischer Ebene wurde für die Bereiche Verkehr und Gebäude ein zweites, separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) beschlossen [UBA21q, S. 1; EuPa22]. Dieses deckt auch einen weiten Bereich der vom nationalen System erfassten Emissionen ab. Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie der Übergang vom nationalen zum europäischen Emissionshandel zu gestalten ist [Pahl22; Schu; UBA21q, S. 7].
Nationale Emissionshandelssysteme haben unter anderem die Länder China, Kasachstan, Schweiz, Neuseeland und Südkorea eingeführt. Regionale Emissionshandelssysteme werden zum Beispiel im Bundesstaat Kalifornien (Vereinigte Staaten) und in der kanadischen Provinz Quebec genutzt [WBG23].