Klimaschutz auf EU-Ebene
Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 01.12.2023
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Die Europäische Union (EU) ist einer der stärksten Unterstützer der Vereinten Nationen (United Nations, UN) und hat unter anderem aufgrund ihrer 27 Mitgliedstaaten ein großes Gewicht bei Verhandlungen im Rahmen der UN. Sie ist Vertragspartei aller wichtigen globalen Klimaabkommen und hat die Beschlüsse dieser Abkommen auf den UN-Klimakonferenzen entscheidend vorangetrieben [Sche19]. Der Verpflichtung aus dem Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 (Pariser Klimaabkommen), die nationalen Klimabeiträge im Fünf-Jahrestakt (Nationally Determined Contributions, NDC) nachzubessern, ist die EU Ende 2020 nachgekommen. Dabei wurde das Klimaschutzziel von 40 auf 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990 angehoben [EuRat20]. Dieses und weitere Klimaschutzziele sind seit 2021 im Europäischen Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) verankert und damit für die EU-Mitgliedsstaaten rechtlich verpflichtend [UBA23s]. Neben dem Europäischen Klimaschutzgesetz sind insbesondere die in Tabelle 1 aufgelisteten Strategien und Instrumente von zentraler Bedeutung für die EU-Klimapolitik und deren Beitrag, die Erderwärmung um möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Der Europäische Grüne Deal (EGD) aus dem Jahr 2019 ist die zentrale Strategie für die Umstellung auf eine ressourcenschonende und treibhausgasneutrale europäische Wirtschaft bis 2050. Das Europäische Klimagesetz hat 2021 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 verbindlich festgeschrieben. Zudem wurden in dem Gesetz negative Treibhausgasemissionen nach 2050 und die Anhebung des Klimaschutzziels 2030 in Form einer Minderung von 40 auf 55 Prozent verankert. Mit dem Fit-für-55-Paket soll dem verschärften Ziel bis 2030 Rechnung getragen werden. Dazu wurden im Jahr 2021 17 Gesetzgebungsvorschläge von der Europäischen Kommissionen veröffentlicht, die im Gesetzgebungsprozess zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament verhandelt werden [UBA23s]. Einige der Gesetzgebungsvorschläge wurden bereits als Gesetze verabschiedet, beispielsweise die Reform des EU-Emissionshandelssystems vom 25. April 2023 [EuRat23c]. Mit der Reform werden pro Jahr weniger Emissionsrechte vergeben, der Seeverkehr ab 2024 in das bestehende System eingegliedert und ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche geschaffen [UBA23o; EuRat23a]. Das EU-Emissionshandelssystem und die EU-Klimaschutzverordnung sind die zwei wichtigsten klimapolitischen Instrumente zur Senkung der Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene. Im Rahmen des Fit-für-55-Paketes wird außerdem eine Reform der EU-Klimaschutzverordnung verhandelt [BMWK22f].