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Infrastrukturelle Probleme des Nichtmotorisierten Verkehrs

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 19.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, benötigen eine Infrastruktur, die ihnen insbesondere Schutz vor dem fließenden Fahrzeugverkehr gewährt. Dieser kann vor allem durch die Berücksichtigung bestimmter Mindestanforderungen in Bezug auf die Dimensionierung der Verkehrsanlagen, die Ausführung von Querungshilfen und die Auswahl geeigneter Führungsformen gewährt werden.

Da nahezu jede Ortsveränderung mit einem Wegstück zu Fuß beginnt oder endet, ist die Planung von eigenen Gehwegenetzen erforderlich, die alle bebauten Grundstücke einbezieht.

Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. herausgegebenen Empfehlungen enthalten eine Vielzahl von Informationen und Beispielen zur anforderungsgerechten Gestaltung der Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr [FGSV02c], [ERA10].

Die Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr hat auch die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Dahinter steht die mit dem Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] eingeführte Forderung nach Barrierefreiheit. Diese gilt auch für Verkehrsanlagen und ist durch ein entsprechendes Papier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. mit konkreten Gestaltungshinweisen untersetzt [HBVA11].

Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sind in hohem Maße umwegeempfindlich. Daher gilt es, sowohl für Rad- als auch den Fußverkehr direkte, umwegarme Verbindungen anzubieten [FGSV02c], die zudem belastungsarm und konfliktfreu sein sollten.

Besonders für Fußgänger entstehen zusätzliche Probleme durch Konflikte mit dem ruhenden Verkehr. Dies betrifft einerseits die Freihaltung von Sichtdreiecken und andererseits das Zuparken von Gehwegen. Hier sind insbesondere die Kommunen gefordert, durch eine qualifizierte Planung des ruhenden Verkehrs das Konfliktpotenzial möglichst klein zu halten.

Für den Radverkehr kommt als zusätzliches infrastrukturelles Problem die Bereitstellung geeigneter Fahrradabstellanlagen hinzu. Diese sollten nicht nur in ausreichender Zahl und möglichst komfortabel bedienbar sein. Vielmehr spielt die Sicherheit der ab- und angeschlossenen Fahrräder eine große Rolle, sodass aus der Vielzahl der angebotenen Fahrradabstellsysteme eine geeignete Auswahl zu treffen ist.

Von besonderer Bedeutung für den Nichtmotorisierten Verkehr sind darüber hinaus geeignete Schnittstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr. Die in vielen Kommunen angestrebte Stärkung des Umweltverbundes kann gelingen, wenn die Haltestellen fahrgast- und fußverkehrsfreundlich gestaltet sind und auch die Verknüpfung zum Radverkehr zum Beispiel durch Bike-and-ride-Anlagen unterstützt wird.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Probleme des Nichtmotorisierten Verkehrs (Stand des Wissens: 19.05.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?493252
Literatur
[ERA10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), FGSV Verlag 2010, 2010, ISBN/ISSN 978-3-941790-63-6
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
Weiterführende Literatur
[BTDrs14/6441] o.A. Bundestagsdrucksache 14/6441, Ausgabe/Auflage 14/6441, 2001
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[BMV97f] Fromberg, Andrea, Hoevel, Rene, et al. Fahrrad und ÖPNV / Bike & Ride - Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung des Fahrradeinsatzes für Zu- und Abbringerfahrten sowie Fahrradmitnahme im ÖPNV, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage 50, Fach Media Service Verlagsgesellschaft (FMS) mbH / Bonn, 1997/01, ISBN/ISSN 3-926181-30-3
[ILS96] Bräuer, Dirk , Dittrich, Andrea , Klewe, Heinz Fußverkehr Ansätze der Konfliktverminderung auf Gehwegen, veröffentlicht in Monatsbericht des Forschungsbereichs Verkehr, Dortmund, 1996/09
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[DAV98] Wirth, Wolfgang Radwege planen und bauen mit Asphalt, 1998/09
[BGG] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57725

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 06:10:38