Infrastrukturelle Probleme des Nichtmotorisierten Verkehrs
Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 19.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, benötigen eine Infrastruktur, die ihnen insbesondere Schutz vor dem fließenden Fahrzeugverkehr gewährt. Dieser kann vor allem durch die Berücksichtigung bestimmter Mindestanforderungen in Bezug auf die Dimensionierung der Verkehrsanlagen, die Ausführung von Querungshilfen und die Auswahl geeigneter Führungsformen gewährt werden.
Da nahezu jede Ortsveränderung mit einem Wegstück zu Fuß beginnt oder endet, ist die Planung von eigenen Gehwegenetzen erforderlich, die alle bebauten Grundstücke einbezieht.
Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. herausgegebenen Empfehlungen enthalten eine Vielzahl von Informationen und Beispielen zur anforderungsgerechten Gestaltung der Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr [FGSV02c], [ERA10].
Die Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr hat auch die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Dahinter steht die mit dem Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] eingeführte Forderung nach Barrierefreiheit. Diese gilt auch für Verkehrsanlagen und ist durch ein entsprechendes Papier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. mit konkreten Gestaltungshinweisen untersetzt [HBVA11].
Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sind in hohem Maße umwegeempfindlich. Daher gilt es, sowohl für Rad- als auch den Fußverkehr direkte, umwegarme Verbindungen anzubieten [FGSV02c], die zudem belastungsarm und konfliktfreu sein sollten.
Besonders für Fußgänger entstehen zusätzliche Probleme durch Konflikte mit dem ruhenden Verkehr. Dies betrifft einerseits die Freihaltung von Sichtdreiecken und andererseits das Zuparken von Gehwegen. Hier sind insbesondere die Kommunen gefordert, durch eine qualifizierte Planung des ruhenden Verkehrs das Konfliktpotenzial möglichst klein zu halten.
Für den Radverkehr kommt als zusätzliches infrastrukturelles Problem die Bereitstellung geeigneter Fahrradabstellanlagen hinzu. Diese sollten nicht nur in ausreichender Zahl und möglichst komfortabel bedienbar sein. Vielmehr spielt die Sicherheit der ab- und angeschlossenen Fahrräder eine große Rolle, sodass aus der Vielzahl der angebotenen Fahrradabstellsysteme eine geeignete Auswahl zu treffen ist.
Von besonderer Bedeutung für den Nichtmotorisierten Verkehr sind darüber hinaus geeignete Schnittstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr. Die in vielen Kommunen angestrebte Stärkung des Umweltverbundes kann gelingen, wenn die Haltestellen fahrgast- und fußverkehrsfreundlich gestaltet sind und auch die Verknüpfung zum Radverkehr zum Beispiel durch Bike-and-ride-Anlagen unterstützt wird.
Da nahezu jede Ortsveränderung mit einem Wegstück zu Fuß beginnt oder endet, ist die Planung von eigenen Gehwegenetzen erforderlich, die alle bebauten Grundstücke einbezieht.
Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. herausgegebenen Empfehlungen enthalten eine Vielzahl von Informationen und Beispielen zur anforderungsgerechten Gestaltung der Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr [FGSV02c], [ERA10].
Die Infrastruktur für den Nichtmotorisierten Individualverkehr hat auch die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Dahinter steht die mit dem Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] eingeführte Forderung nach Barrierefreiheit. Diese gilt auch für Verkehrsanlagen und ist durch ein entsprechendes Papier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. mit konkreten Gestaltungshinweisen untersetzt [HBVA11].
Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sind in hohem Maße umwegeempfindlich. Daher gilt es, sowohl für Rad- als auch den Fußverkehr direkte, umwegarme Verbindungen anzubieten [FGSV02c], die zudem belastungsarm und konfliktfreu sein sollten.
Besonders für Fußgänger entstehen zusätzliche Probleme durch Konflikte mit dem ruhenden Verkehr. Dies betrifft einerseits die Freihaltung von Sichtdreiecken und andererseits das Zuparken von Gehwegen. Hier sind insbesondere die Kommunen gefordert, durch eine qualifizierte Planung des ruhenden Verkehrs das Konfliktpotenzial möglichst klein zu halten.
Für den Radverkehr kommt als zusätzliches infrastrukturelles Problem die Bereitstellung geeigneter Fahrradabstellanlagen hinzu. Diese sollten nicht nur in ausreichender Zahl und möglichst komfortabel bedienbar sein. Vielmehr spielt die Sicherheit der ab- und angeschlossenen Fahrräder eine große Rolle, sodass aus der Vielzahl der angebotenen Fahrradabstellsysteme eine geeignete Auswahl zu treffen ist.
Von besonderer Bedeutung für den Nichtmotorisierten Verkehr sind darüber hinaus geeignete Schnittstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr. Die in vielen Kommunen angestrebte Stärkung des Umweltverbundes kann gelingen, wenn die Haltestellen fahrgast- und fußverkehrsfreundlich gestaltet sind und auch die Verknüpfung zum Radverkehr zum Beispiel durch Bike-and-ride-Anlagen unterstützt wird.