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Die Probleme des Nichtmotorisierten Verkehrs (Ausgangslage)

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 20.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Angesichts der über viele Jahrzehnte stark autoorientierten Verkehrsplanung und Verkehrspolitik fanden die Belange des Nichtmotorisierten Individualverkehrs lange Zeit kaum Berücksichtigung. Dabei umfassten der Fuß- und Radverkehr bis in die frühen siebziger Jahre mindestens die Hälfte aller Wege. Eine bewusste Integration der Belange der ungeschütztesten Verkehrsteilnehmer in Planungsprozessen fehlte jedoch nahezu vollständig.

Erst in den achtziger Jahren mit dem Erstarken der Umweltbewegung wurde die Bedeutung des Nichtmotorisierten Verkehrs stärker thematisiert, was gleichsam zur Wiederentdeckung des Fahrrades führte. Jedoch konnten auch große Anstrengungen keinen adäquaten Bedeutungszuwachs des Fahrrades erreichen [Brög93]. Dies lag insbesondere auch daran, dass die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Vernetzung mit dem MIV als geeignetste Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsgeschehens in den Städten angesehen wurde.
Die weitere Verschärfung der durch den Verkehr verursachten Umweltprobleme sowie die zunehmende Bedeutung des Gesundheitsaspektes bewirkte etwa seit der Jahrtausendwende eine Akzeptanzsteigerung des Fahrrads. Diese spiegelt sich auch in der Verabschiedung des ersten Nationalen Radverkehrsplans im Jahre 2002 [BMVBW02c] sowie seiner Fortschreibung im Nationalen Radverkehrsplan 2020 [BMVBS12q, BMVI20n] wider. Damit wurde die Grundlage für eine systematische Förderung des Radverkehrs auf Bundesebene gelegt.
Ähnliche Entwicklungen vollziehen sich etwas zeitverzögert über gleichfalls lange Zeiträume bei der verbesserten Wahrnehmung der Problemlagen des Fußverkehrs. Hiervon zeugen beispielsweise die gezielte Erarbeitung von Fußverkehrsstrategien [UBA18g, SfSB11] sowie die Unterstützung des Bundes bei der Auditierung auch von Fußverkehrsanlagen [FUSS18b].

Im Ergebnis dieser Entwicklungen ist es in zunehmendem Maße selbstverständlich, die Belange des Rad- und Fußverkehrs in Planungsverfahren zu berücksichtigen. Dies führt jedoch auch dazu, dass die Komplexität der Anforderungen und Lösungsansätze steigt und Planungsverfahren aufwändiger werden.

Dies ist jedoch insofern gerechtfertigt, da all diese Bemühungen darauf abzielen, die Verkehrssicherheit für den Nichtmotorisierten Verkehr zu erhöhen, neue technische Entwicklungen insbesondere im Fahrradbereich angemessen zu berücksichtigen und in den Städten das Zufußgehen und Fahrradfahren als attraktive Verkehrsmittelalternative noch stärker zu etablieren.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass insbesondere der demographische Wandel eine Weiterentwicklung von Planungsansätzen für den Nichtmotorisierten Individualverkehr notwendig macht, um den besonderen Anforderungen des immer größer werdenden Anteils an älteren Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Probleme des Nichtmotorisierten Verkehrs (Stand des Wissens: 19.05.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?493252
Literatur
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[BMVI20n] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Fahrradportal - Nationaler Radverkehrsplan, 2020
[Brög93] Brög, Werner , Erl, Erhard Die Bedeutung des nichtmotorisierten Verkehrs für die Mobilität in unseren Städten (Teil I), veröffentlicht in Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage Heft 10, 1993/10
[FUSS18b] FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland (Hrsg.) Fußverkehrsstrategien in Städten und Gemeinden, 2018
[SfSB11] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.) Fußverkehrsstrategie für Berlin - Ziele, Maßnahmen, Modellprojekte, 2011/07
[UBA18g] Bauer, U.; , Hertel, M.;, Buchmann, L.;, Frehn, M.; Spott, M. Geht doch! - Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie, veröffentlicht in UBA-TEXTE, Ausgabe/Auflage 75/2018, Umweltbundesamt / Dessau-Roßlau, 2018/10, ISBN/ISSN 1862- 4359
Weiterführende Literatur
[KLIMZUG11] Holzapfel, H., Nash, C., Otto, J. C., Röhrig, C., Stepner, D. Anpassungsstrategien im Personenverkehr, besonders im Ausbildungs- und Berufsverkehr, Kassel, 2011
[BASt12a] BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, IVU Umwelt GmbH, Baier, R., Schuckließ, W., Jachtmann, Y., Diegmann, V., Mahlau, A., Gässler, G. Einsparpotenziale des Stadtverkehrs, 2012/06
[BMVI20o] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Folgerungen für die zukünftige Verkehrspolitik nach den Erfahrungen und dem Umgang mit der COVID 19 Pandemie, 2020
[UBA13] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, Gerd-Axel, Becker, Udo, Böhmer, Thomas, Richter, Falk, Wittwer, Rico Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz, veröffentlicht in TEXTE, Ausgabe/Auflage 19/2013, Dessau-Roßlau, 2013/03, ISBN/ISSN 1862-4804
[BMVBS07x] Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland 2007, 2007
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57705

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 14:46:53