Marketing und Kommunikation
Erstellt am: 06.09.2023 | Stand des Wissens: 06.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ein zentraler Erfolgsfaktor für touristische Mobilitätskonzepte ist eine aktive und zielgruppenspezifische Vermarktung der Angebote. Informationen sind dem Kunden nicht nur an Schnittstellen, wie Bahnhöfen und Flughäfen, sondern auch an touristischen Zielen zur Verfügung zu stellen. Sowohl Tourismus- als auch Verkehrsanbieter sollten die Gäste gemeinsam über das Tourismus- und Verkehrsangebot vor Ort informieren und offensiv auf die Möglichkeiten und Vorteile einer Anreise und Fortbewegung ohne eigenen Pkw hinweisen. Dabei muss man ungefragt über die Informationen zum ÖPNV stolpern, und zwar so, dass man sich darüber freut und die Informationen nicht als lästig empfindet [FGSV21].
Dazu existiert ein umfangreiches Spektrum an möglichen Marketinginstrumenten. So erfolgen nach wie vor persönliche Gästeanfragen beispielsweise in der Tourismusbranche, beim Verkehrsanbieter oder in Mobilitätszentralen. Das erfordert geschulte und serviceorientierte Mitarbeiter mit umfassenden Kenntnissen [DWIF16]. Hilfreich sind Prospekte, Fahrplanauszüge und gut gestaltete Liniennetzpläne.
Die aktuellen technischen Entwicklungen ermöglichen zunehmend, dass digitale Informationen auf Webseiten oder Verlinkungen auf relevante Portale oder Apps angeboten werden. Mobile Navigations- und Informationssysteme bieten Chancen für die Abbildung ganzheitlicher, intermodaler Mobilitätsketten in Echtzeit [DWIF16]. Zur verlässlichen Auskunft über Webseiten oder Apps bedarf es eines flächendeckenden Mobilfunkempfangs. Zur Beschleunigung des Ausbaus von digitalen Infrastrukturen hat die Bundesregierung im Juli 2022 eine Gigabitstrategie beschlossen. Damit werden für mobile Echtzeit-Auskunftssysteme, aber auch für die Tourismuswirtschaft die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung weiter verbessert [BMWK22h].
Um die Attraktivität für ausländische Gäste zu erhöhen, empfiehlt es sich, Basisinformationen zur Erreichbarkeit der Beherbergungs- oder Freizeiteinrichtungen zumindest in den Onlinemedien auf Englisch zur Verfügung zu stellen [VCD15a]. In grenznahen Räumen sollten sie zusätzlich in der Sprache des Nachbarlandes bereitgestellt werden.
Print- und Onlinemedien sollten in einer eigenen und an prominenter Stelle sichtbaren Rubrik umfassende, leicht verständliche und aktuelle Informationen zur An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln enthalten [DWIF16]. Dazu gehört insbesondere eine präzise, ortsteilfeine Adressen- und Haltestellenangabe [FGSV21]. Reisende mit Einschränkungen oder schwerem Gepäck sollten Hinweise auf den Mobilitätsservice von Bahnunternehmen und auf Gepäckversandmöglichkeiten vorfinden [VCD15a].
Die einheimische Bevölkerung sollte auch im Freizeitverkehr stärker an den öffentlichen Verkehr gebunden werden. Die nächstliegenden Haltestellen zu stark frequentierten Freizeiteinrichtungen wie Kino- und Fitness-Centern oder Bädern sollten bereits auf das Ziel hinweisende Bezeichnungen tragen, leicht auffindbar und gut ausgeschildert sein. Umgekehrt müssen an den Haltestellen zum Freizeitziel wegweisende Informationen vorhanden sein.
Ein einheitliches und signifikantes Erscheinungsbild in den Fahrzeugen erhöht die Wahrnehmung des Verkehrsmittels und damit auch des Angebots. Die Informationsmedien in den Fahrzeugen müssen verstärkt zur Information über touristische Ziele in Verbindung mit den entsprechenden Haltestellen genutzt werden. Bedenken hinsichtlich einer verlässlichen Bedienung können schon im Vorfeld auf Fahrplanaushängen, Reiseplänen und gegebenenfalls in Fahrzeugen durch Angabe einer Auskunftsnummer, eines Taxi-Rufs oder von Websites zerstreut werden [FGSV21]