Finanzierung von Erhaltung und Neubau von Straßeninfrastruktur
Erstellt am: 12.09.2022 | Stand des Wissens: 24.10.2024
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Die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straßeninfrastruktur ist wesentlich von der adäquaten Finanzierung des Erhalts und Neubaus dieser Infrastruktur abhängig. Nur durch gezielte Maßnahmen zur Straßenerhaltung und -neubau können signifikante sicherheitsrelevante Verbesserungen realisiert werden.
Die Finanzierung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen erfolgt auf verschiedenen Wegen. Der Bund trägt unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeiten und der verfügbaren Mittel einen Teil der Finanzierung dieser Maßnahmen [BMVI21af, S. 17]. Zur zielgerichteten Nutzung der Fördermittel ist diese Unterstützung an ein verpflichtendes Sicherheitsaudit gebunden, das den Unfall- und Sicherheitsnutzen der baulichen und betrieblichen Maßnahmen überprüft und sicherstellt, dass diese Maßnahmen effektiv sind [BMVI21af, S. 17]. Jedoch besteht häufig ein Mangel an ausreichenden Mitteln, um die Bundesfinanzierung durch entsprechende Eigenanteile der Länder oder Kommunen zu ergänzen. Besonders bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen zeigt sich ein erheblicher Investitionsrückstand, der durch unzureichende Finanzierungsprioritäten der letzten zwei Jahrzehnten verursacht wurde. Dies hat zur Folge, dass die Ausgaben für den Bau neuer Infrastrukturen und deren Instandhaltung nicht mehr ausreichend gedeckt sind [Puls18, S. 13]. Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zeigt, dass die Kommunen im Panel 2021 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bereich der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur als denjenigen mit dem größten Investitionsrückstand bewerten [RaSc21a, S. 11]. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, insbesondere bei den Kommunen ausreichende Mittel für den Erhalt der Straßeninfrastruktur bereitzustellen.
Die Finanzierung öffentlicher Haushalte erfolgt primär durch Abgaben, darunter Steuern, Gebühren und Beiträge. Der Großteil dieser Abgaben fließt an den Bund. Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung wird derzeit zu zwei Dritteln aus Steuern und zu einem Drittel aus den Gebühren der Lkw-Maut finanziert [BMDV24l]. Letztere werden gemäß Paragraph 11 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zweckgebunden zur Verbesserung der Bundesfernstraßen verwendet. Weitere Mittel können durch Förderprogramme der Europäischen Union (EU) bereitgestellt werden [WiDi20, S. 4]. Zusätzlich trägt die Novellierung des Bußgeldkatalogs vom 9. November 2021 zur Finanzierung bei. Die Einnahmen aus Bußgeldern, die bei Verstößen auf Autobahnen an den Bund gehen, können reinvestiert werden, insbesondere zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs [BMVI21ba].