Konzepte für einen resilienten Güterverkehr
Erstellt am: 17.06.2022 | Stand des Wissens: 15.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Die Covid-19-Pandemie hat zu Versorgungsschwierigkeiten unter anderem bei Gütern des täglichen Bedarfs geführt, weshalb Maßnahmen erforderlich wurden, die die Güterversorgung sicherstellten [AGRAR20]. Neben der baulichen Ausfallsicherheit von Infrastrukturen ist auch die betriebliche Widerstandsfähigkeit von Transport- und Verkehrssystemen essentiell und hat als Handlungsfeld weiter an Bedeutung gewonnen.
Alternative Beschaffungskonzepte, wie die räumliche Diversifizierung der Zulieferer, können dazu beitragen, die eigene Versorgung sicherzustellen [FlGeMü17]. Die neuen Anforderungen des Transportmarktes und die damit auch veränderten Relationen bieten das Potenzial, kurze und somit regionale Lieferketten nachhaltig zu stärken und diese in der Beschaffungslogistik zu verstetigen [ISI20; FiGr01].
Zur Stabilisierung der Lieferketten der Industrie und bei der Versorgung in Servicegebieten, kam es im Laufe der Pandemie zu einer verstärkten Lagerhaltung. Aus diesem Grund bestand die Vermutung, dass der Bedarf an Logistikflächen in Zukunft steigen könnte [ISI20]. Inzwischen ließ sich diese These durch Marktreports bestätigen. Während im Jahr 2021 und 2022 durch das starke Wachstum im e-Commerce-Bereich steigende Nachfrage nach Lagerflächen erzielt wurden, gelten inzwischen Trends wie Outsourcing als langfristige Attraktivitätstreiber für die Assetklasse Logistik [IMMA24].
Die Versorgungssicherheit im Güterverkehr ist auf intakte Verkehrswege angewiesen. Dafür sind Anpassungsmaßnahmen im Betrieb notwendig. Ein Konzept welches insbesondere während und nach der Pandemie an Bedeutung für einen resilienteren Güterverkehr gewonnen hat, ist die Synchromodalität, bei der bei Ausfall eines Verkehrsträgers die Möglichkeit besteht, auf einen anderen flexibel zurückgreifen zu können. Durch eine Verlagerung der Güter von einem auf den anderen Verkehrsträger dient dieses Konzept der Aufrechterhaltung der Lieferzuverlässigkeit [Zijm16; Blue24]. Unternehmen bietet die Synchromodalität die Möglichkeit, ihre eigene Versorgungssicherheit zu erhöhen, beispielsweise als Rückfallebene bei Ausfall eines Verkehrsträgers [ScLaGr15; Pl12].
Während der Pandemie hat besonders der E-Commerce eine erhebliches Nachfragewachstum erfahren. Die Entwicklung hin zu beschleunigten Zustellungen führte dazu, dass auf Bündelungen verzichtet wird und kleinere Auslieferfahrzeuge genutzt werden [KBA21c]. Es ist zu prüfen, inwieweit Anreize als Steuerungsmechanismen zur Verlangsamung der Zustellung positive Auswirkungen auf das Güterverkehrssystem haben könnten. Auch die Güter des täglichen Bedarfs wurden während der Pandemie vermehrt über das Internet [FuGr21]. Konzepte der digital gesteuerten Bevorratung dieser Güter könnten eine potenzielle Lösung zur Verhinderung von Aufschaukelungseffekten darstellen.
Unternehmens- und kommunenübergreifende Kooperationen von Wettbewerbern, englisch Coopetition, die in der Krise ein Erfolgsfaktor waren, bieten eine Möglichkeit, dass auch zukünftig Lieferketten effizienter und nachhaltiger werden könnten. So regt der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) an, die temporäre Kooperation zwischen Mitbewerbern, das bedeutet eine bewusste Zusammenarbeit der
Akteure im Krisenfall, genauer zu untersuchen [BMDV20c]. Gleichzeitig kann die Transparenz von Transport- und Logistikketten durch die Standardisierung von Daten und Schnittstellen erhöht werden [ISI20; BMWK22a].
In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wurden im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union Eckpunkte für einen europäischen Pandemie- und Krisen-Notfallplan im Güterverkehr erarbeitet, der zum Ziel hat, den Güterverkehr auch während Pandemiezeiten sicherzustellen [BMDV20d]:
Im Mittelpunkt steht dabei das gemeinsame Agieren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Es werden unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Prozesse aufgezeigt, die die Güterverkehrswirtschaft stärken. Unternehmensinterne Handlungsempfehlungen sind beispielsweise die Ernennung eines Notfallbeauftragten, die Erarbeitung von Notfallplänen, die Entwicklung räumlich verteilter Beschaffungsmaßnahmen sowie die Schaffung einer dezentralen Infrastruktur von Informationstechnologien. Unternehmensübergreifend wird der Austausch über Best Practices oder der Aufbau von Reservepersonal mittels eines Personalpools empfohlen. Ziel ist es, ein einheitliches europäisches Regelwerk umzusetzen.
Dieses soll die Festlegung von Ausnahmevorschriften zu Gunsten der Verkehrsträger sowie zur Sicherstellung betriebsnotwendiger Güter- und Dienstleistungen beinhalten, wie sie in der Covid-19-Pandemie bereits zur Anwendung gekommen sind. Im Luftverkehr kann eine Ausnahmeregelung beispielsweise die Aussetzung von Nachtflugverboten oder die Ermöglichung zusätzlicher Frachtverkehre sein. Eine mögliche Ausnahmevorschrift im Seeverkehr stellt beispielsweise die vorübergehende Aussetzung von aufschiebbaren Kontrolltätigkeiten, zum Beispiel Schiffsinspektionen, dar, für den Straßenverkehr werden zeitweilige Ausnahmen von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten genannt.
Dieser Notfallplan zum Schutz des EU-Verkehrs wurde im Jahr 2022 verabschiedet (A contingency plan for transport). Neben den aus der Covid-19-Pandemie gewonnenen Erkentnissen berücksichtigt dieser auch Konsequenzen, die aus dem Einmarsch Russlands in die Ukraine gezogen wurden. Insgesamt wurden zehn Handlungsfelder (darunter beispielsweise Anpassung des Verkehrsrecht, Cybersicherheit, Durchführung von Testdurchläufen) ausgearbeitet, welche den EU-Mitgliedsstaaten als Orientierung in der Einführung von Krisenmaßnahmen dienen sollen [EUC22].
Alternative Beschaffungskonzepte, wie die räumliche Diversifizierung der Zulieferer, können dazu beitragen, die eigene Versorgung sicherzustellen [FlGeMü17]. Die neuen Anforderungen des Transportmarktes und die damit auch veränderten Relationen bieten das Potenzial, kurze und somit regionale Lieferketten nachhaltig zu stärken und diese in der Beschaffungslogistik zu verstetigen [ISI20; FiGr01].
Zur Stabilisierung der Lieferketten der Industrie und bei der Versorgung in Servicegebieten, kam es im Laufe der Pandemie zu einer verstärkten Lagerhaltung. Aus diesem Grund bestand die Vermutung, dass der Bedarf an Logistikflächen in Zukunft steigen könnte [ISI20]. Inzwischen ließ sich diese These durch Marktreports bestätigen. Während im Jahr 2021 und 2022 durch das starke Wachstum im e-Commerce-Bereich steigende Nachfrage nach Lagerflächen erzielt wurden, gelten inzwischen Trends wie Outsourcing als langfristige Attraktivitätstreiber für die Assetklasse Logistik [IMMA24].
Die Versorgungssicherheit im Güterverkehr ist auf intakte Verkehrswege angewiesen. Dafür sind Anpassungsmaßnahmen im Betrieb notwendig. Ein Konzept welches insbesondere während und nach der Pandemie an Bedeutung für einen resilienteren Güterverkehr gewonnen hat, ist die Synchromodalität, bei der bei Ausfall eines Verkehrsträgers die Möglichkeit besteht, auf einen anderen flexibel zurückgreifen zu können. Durch eine Verlagerung der Güter von einem auf den anderen Verkehrsträger dient dieses Konzept der Aufrechterhaltung der Lieferzuverlässigkeit [Zijm16; Blue24]. Unternehmen bietet die Synchromodalität die Möglichkeit, ihre eigene Versorgungssicherheit zu erhöhen, beispielsweise als Rückfallebene bei Ausfall eines Verkehrsträgers [ScLaGr15; Pl12].
Während der Pandemie hat besonders der E-Commerce eine erhebliches Nachfragewachstum erfahren. Die Entwicklung hin zu beschleunigten Zustellungen führte dazu, dass auf Bündelungen verzichtet wird und kleinere Auslieferfahrzeuge genutzt werden [KBA21c]. Es ist zu prüfen, inwieweit Anreize als Steuerungsmechanismen zur Verlangsamung der Zustellung positive Auswirkungen auf das Güterverkehrssystem haben könnten. Auch die Güter des täglichen Bedarfs wurden während der Pandemie vermehrt über das Internet [FuGr21]. Konzepte der digital gesteuerten Bevorratung dieser Güter könnten eine potenzielle Lösung zur Verhinderung von Aufschaukelungseffekten darstellen.
Unternehmens- und kommunenübergreifende Kooperationen von Wettbewerbern, englisch Coopetition, die in der Krise ein Erfolgsfaktor waren, bieten eine Möglichkeit, dass auch zukünftig Lieferketten effizienter und nachhaltiger werden könnten. So regt der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) an, die temporäre Kooperation zwischen Mitbewerbern, das bedeutet eine bewusste Zusammenarbeit der
Akteure im Krisenfall, genauer zu untersuchen [BMDV20c]. Gleichzeitig kann die Transparenz von Transport- und Logistikketten durch die Standardisierung von Daten und Schnittstellen erhöht werden [ISI20; BMWK22a].
In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wurden im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union Eckpunkte für einen europäischen Pandemie- und Krisen-Notfallplan im Güterverkehr erarbeitet, der zum Ziel hat, den Güterverkehr auch während Pandemiezeiten sicherzustellen [BMDV20d]:
Im Mittelpunkt steht dabei das gemeinsame Agieren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Es werden unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Prozesse aufgezeigt, die die Güterverkehrswirtschaft stärken. Unternehmensinterne Handlungsempfehlungen sind beispielsweise die Ernennung eines Notfallbeauftragten, die Erarbeitung von Notfallplänen, die Entwicklung räumlich verteilter Beschaffungsmaßnahmen sowie die Schaffung einer dezentralen Infrastruktur von Informationstechnologien. Unternehmensübergreifend wird der Austausch über Best Practices oder der Aufbau von Reservepersonal mittels eines Personalpools empfohlen. Ziel ist es, ein einheitliches europäisches Regelwerk umzusetzen.
Dieses soll die Festlegung von Ausnahmevorschriften zu Gunsten der Verkehrsträger sowie zur Sicherstellung betriebsnotwendiger Güter- und Dienstleistungen beinhalten, wie sie in der Covid-19-Pandemie bereits zur Anwendung gekommen sind. Im Luftverkehr kann eine Ausnahmeregelung beispielsweise die Aussetzung von Nachtflugverboten oder die Ermöglichung zusätzlicher Frachtverkehre sein. Eine mögliche Ausnahmevorschrift im Seeverkehr stellt beispielsweise die vorübergehende Aussetzung von aufschiebbaren Kontrolltätigkeiten, zum Beispiel Schiffsinspektionen, dar, für den Straßenverkehr werden zeitweilige Ausnahmen von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten genannt.
Dieser Notfallplan zum Schutz des EU-Verkehrs wurde im Jahr 2022 verabschiedet (A contingency plan for transport). Neben den aus der Covid-19-Pandemie gewonnenen Erkentnissen berücksichtigt dieser auch Konsequenzen, die aus dem Einmarsch Russlands in die Ukraine gezogen wurden. Insgesamt wurden zehn Handlungsfelder (darunter beispielsweise Anpassung des Verkehrsrecht, Cybersicherheit, Durchführung von Testdurchläufen) ausgearbeitet, welche den EU-Mitgliedsstaaten als Orientierung in der Einführung von Krisenmaßnahmen dienen sollen [EUC22].