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Prozesse und Akteuersbeziehungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Lieferketten

Erstellt am: 17.11.2021 | Stand des Wissens: 17.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 wurden Eckpunkte für einen europäischen Pandemie- und Krisen-Notfallplan im Güterverkehr erarbeitet. Diese Eckpunkte haben die Entwicklung eines Konzepts zur Sicherstellung des Güterverkehrs in Pandemiezeiten zum Ziel. Es wird verdeutlicht, wie relevant dabei das gemeinsame Agieren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ist [BMVI20aj]. Die in diesem Zusammenhang genannten Aspekte zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit im Güterverkehr verdeutlichen den Nutzen von unternehmerischen und gesamtwirtschaftlichen Prozessen und Akteursbeziehungen als Steuerungselemente. In Bezug auf die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstorganisation der Güterverkehrswirtschaft werden neben unternehmensinternen Prozessen auch unternehmensübergreifende Prozesse aufgeführt.
Unternehmensinterne Handlungsempfehlungen sind beispielsweise die Ernennung eines Notfallbeauftragten, die Erarbeitung von Notfallplänen, die Entwicklung räumlich verteilter Beschaffungsmaßnahmen sowie die Schaffung einer dezentralen IT-Infrastruktur. Unternehmensübergreifend ist der Austausch über Best Practices oder der Aufbau von Reservepersonal mittels eines unternehmensübergreifenden Personalpools zu nennen. Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des Bundesverkehrsministeriums gilt es, auch die temporäre und partielle Kooperation zwischen Wettbewerbern, sprich eine bewusste Zusammenarbeit der Akteure im Krisenfall, als Steuerungselement genauer zu untersuchen [BMVI20o]. Mit dieser Art des Risikomanagements sollen der Betrieb gesichert und Störungen möglichst reduziert werden.
Auf der unternehmensübergreifenden Ebene wird darüber hinaus die Schaffung eines kohärenten europäischen Regelwerks angestrebt. Neben der Prüfung von bestehenden internationalen Übereinkommen beinhaltet dieses Vorhaben die Festlegung von entsprechenden Ausnahmevorschriften zu Gunsten der Verkehrsträger sowie zur Sicherstellung betriebsnotwendiger Güter und Dienstleistungen. Im Luftverkehr kann eine Ausnahmevorschrift beispielsweise die zeitweilige Aussetzung von Nachtflugverboten oder die Ermöglichung zusätzlicher Frachtverkehre in Zeitnischen sein. Während im Seeverkehr die vorübergehende Aussetzung von aufschiebbaren Kontrolltätigkeiten, zum Beispiel Hafenstaatkontrollen, sprich die Kontrolle von Schiffen, oder Schiffsinspektionen, eine mögliche Ausnahmevorschrift darstellt, sind im Straßenverkehr zeitweilige Ausnahmen von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten denkbar [BMVI20aj].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Betriebliche Zuverlässigkeit im Güterverkehr (Stand des Wissens: 17.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?543883
Literatur
[BMVI20aj] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BMVI Eckpunkte für einen europäischen Pandemie-und Krisen-Notfallplan im Güterverkehr, 2020/10/09
[BMVI20o] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Folgerungen für die zukünftige Verkehrspolitik nach den Erfahrungen und dem Umgang mit der COVID 19 Pandemie, 2020

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?543043

Gedruckt am Freitag, 3. Mai 2024 08:20:37