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Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr - Roadmap 2.0 (Langfassung)

Erstellt am: 04.02.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2020/12
Herausgeber:   Akteure des Dialog- und Stakeholderprozesses im Rahmen der Initiative "Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr"
Seiten:   64
Zitiert als:   [DVOV20]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Roadmap 2.0 (Langfassung) (04.02.2021)
Sonstige Informationen:  
Zu den Akteuren des Dialog- und Stakeholderprozesses im Rahmen der Initiative "Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr" zählen Vertreter*innen von:
Bund: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kunden: Verbraucherzentrale Bundesverband
Industrie: bitkom, Deutsches Verkehrsforum
Kommunen: Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag
Verkehrsunternehmen: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen, Deutsche Bahn, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Mobilitätsdienstleister: Bundesverband CarSharing
Wissenschaft: Universitäten Forschungseinrichtungen
Länder: Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr sowie die 16 Verkehrsministerien der Länder

Glossar

  • Carsharing
    Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
    Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
    Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?517120

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 19:17:14