FAQ zum Zulassungsverfahren für bekannte Versender
Erstellt am: 22.10.2018
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Erscheinungsjahr / -datum: | 2018 | |
Herausgeber: | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) | |
Zitiert als: | [LBA18a] | |
Art der Veröffentlichung: | Internet-Quelle | |
Sprache: | deutsch | |
Internet-Quelle: | FAQ zum Zulassungsverfahren für bekannte Versender (22.10.2018) | |
Sonstige Informationen: | Inhalt:
Wie und wo beantrage ich die Zulassung zum bekannten Versender?
Welche Dokumente müssen für die Zulassung zum bekannten Versender beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden? Wer sollte das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm erstellen? Mit welchen Kosten ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu rechnen? Ist eine Doppelzulassung an einem Betriebsstandort möglich? Nach erfolgreicher Zulassung: Wie erbringt ein Unternehmen den Nachweis, dass es über den Status des behördlich zugelassenen bekannten Versenders verfügt? Muss mit behördlichen Inspektionen nach einer der Zulassung gerechnet werden?
Wie erhalte ich die für die Zulassung zum bekannten Versender notwendigen Informationen und Dokumente? Welche Änderungen müssen vorher durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden? Müssen Änderungen dem Luftfahrt-Bundesamt vorher angezeigt werden? Was geschieht beim Zulassungsaudit (Vor-Ort-Kontrolle) der Betriebsstandort? Wer muss bei diesem Termin anwesend sein, welche Dokumente werden bei diesem Termin benötigt? Wie kann der Status als bekannter Versender zurückgegeben werden? Kann die Zulassung als bekannter Versender widerrufen / zurückgenommen werden? Wo erhalte ich Informationen zu Luftsicherheitsschulungen? |
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