Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Änderungsdatum: 19.05.2015
Kurzname: | LBA |
Anschrift: | Flughafen Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig |
Telefon: | 0531 / 2355 - 0 |
Fax: | 0531 / 2355 - 710 |
E-Mail: | info@lba.de |
Webseite: | http://www.lba.de/ |
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist durch Gesetz vom 30. November 1954 (BGBl I S. 354) als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt errichtet worden. Es untersteht dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das LBA besteht aus der Zentrale in Braunschweig und Außenstellen in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Berlin. Die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes werden im Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt geregelt. Oberstes Ziel des LBA ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Insgesamt gewährleistet das Luftfahrt-Bundesamt heute durch zahlreiche Zulassungs-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen das hohe technische und betriebliche Niveau der Luftfahrt in Deutschland.