Überregulierung
Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
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In Bezug auf die Flugsicherheit existiert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Die dabei gültige Rechtsgrundlage für Deutschland liefert Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) [EuPa18]. Durch die Einrichtung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes wurden verbindliche gemeinsame Vorschriften notwendig, welche innerhalb seiner Grenzen für ein hohes und einheitliches Maß an Sicherheit sorgen. Auf globaler Ebene legt hierbei die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) die Mindestsicherheitsstandards fest. Die Einhaltung dieser Standards obliegt jedoch dem Ermessen der Vertragsstaaten.
In Europa wurden bei Einführung des Luftverkehrsbinnenmarktes die nationalen Vorschriften durch gemeinsame Vorgaben innerhalb der Europäischen Union ersetzt [VOEG216/2008]. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist verpflichtend. In der Verordnung [VOEG216/2008], die am 04. Juli 2018 durch die Verordnung [VOEG2018/1139] ersetzt wurde, wurde zugleich die Gründung der Europäischen Luftsicherheitsagentur (EASA) festgelegt. Seit 2003 ist die EASA die in erster Linie mit der Ausarbeitung der Vorschriften beauftragte Instanz. Die gemeinsamen Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt ergaben sich aus den Standards und Empfehlungen der ICAO, die häufig verschärft und schrittweise auf die gesamte Luftverkehrskette ausgedehnt wurden. Mittlerweile liegt eine beachtliche Anzahl an Vorschriften vor. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) bietet einen Überblick über die nationalen und internationalen Rechtsvorschriften auf [LBA23a]. Kritiker bemängeln die wachsende Flut an europäischen Vorschriften, deren Umsetzung mit hohen Kosten verbunden ist, jedoch nur in sehr geringem Maße zu einer Erhöhung der Flugsicherheit beiträgt [NZZ09]. Aus diesem Grund gibt es Initiativen zur Überarbeitung von Verordnungen, bei denen Problemfelder, beispielsweise eine mögliche Überregulierung, identifiziert werden sollen. Ziel ist die Beseitigung unnötiger Anforderungen bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Risiken. Zudem sollen Lücken im Rechtssystem geschlossen und die Kohärenz der Vorschriften gewährleistet werden [EU/2018/1139]. Die EASA ist aber bereits von Anfang an bemüht, eine Überregulierung zu vermeiden, indem sie die Notwendigkeit einer Regulierung bei der Ausarbeitung der nötigen Durchführungsbestimmungen auf Einzelfallbasis feststellt [EASA08].