Akteure
Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Die Flugsicherheit in Deutschland wird durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), das Luftfahrtbundesamt (LBA) als Behörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) sichergestellt. Die EASA fungiert hierbei als eine Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Luftfahrtbehörden, indem sie Richtlinien herausgibt [DeBo08]. Diese Richtlinien beruhen auf Sicherheitsstandards der Europäischen Kommission, die auf europäischem Level diese Standards und Normen in Form von Verordnungen herausgibt. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Verordnung Nr. 2042/2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, in der für jedes Bauteil festgelegt ist, wann ein Sicherheitscheck durchzuführen ist [VOEG2042/2003]. Diese Verordnungen müssen von Fluglinien eingehalten werden und sind Voraussetzung für den Flugbetrieb in Europa.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ist nach der EU-Verordnung EU/996/2010 [EU/996/2010] zuständig für die Untersuchung von Unfällen und Störungen im zivilen Flugverkehr in Deutschland, die nicht durch Dritte verursacht wurden. Werden durch die nationalen Luftfahrtbehörden - in Deutschland das Luftfahrtbundesamt - Sicherheitsmängel festgestellt, können Auflagen für den Flugbetrieb oder sogar Flugverbote ausgesprochen werden [EuKom06]. So können die nationalen Luftfahrtbehörden Fluggesellschaften auf eine gemeinschaftliche Liste (auch schwarze Liste genannt) setzen, falls Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Steht eine Airline auf dieser Liste, so wird ihr Start und Landung auf europäischen Flughäfen verwehrt. Um von dieser gemeinschaftlichen Liste gestrichen zu werden, muss die Airline ihre überarbeiteten Sicherheitskonzepte direkt oder über die nationale Sicherheitsbehörde der Europäischen Kommission oder eines EU-Mitgliedsstaats übermitteln. Die Einhaltung von Sicherheitsnormen der Airline werden daraufhin vom Sachverständigenausschuss für Flugsicherheit geprüft [EuKom06].
Weitere Standards für die Luftfahrt werden auf internationalem Level von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt. Die Herausgabe und regelmäßige Anpassung dieser Standards ist grundlegend für die international einheitliche Handhabung des Flugbetriebs. Sie umfassen Standards von der Lizensierung (Annex 1) bis hin zu Standards für das Flugsicherheitsmanagement (Annex 19). Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) als Dachverband der Fluggesellschaften fokussiert sich hingegen auf die Zusammenarbeit der einzelnen Fluggesellschaften und versucht die operative Sicherheit während des Flugbetriebs zu erhöhen [IATA18]. Dies schafft sie unter anderem durch die Bereitstellung von Tools und Business Intelligence Lösungen (Integrated Management Solutions (IMX)).
Die Verantwortung der Flughafenbetreiber für einen sicheren Flugbetrieb umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung baulich-technischer Gegebenheiten (vergleiche § 8 LuftSiG [LuftSiG]). Dies bedeutet, dass die Planung und Umsetzung von Maßnahmen am Flughafengelände, den Terminals, Räumen oder Gebäuden und Sicherheitszonen den Flughafenbetreibern obliegt. Kleinere Flughäfen sind sogar eigenständig für die Verwaltung ihres Luftraums während des Starts und der Landung verantwortlich und benötigen nicht die Unterstützung der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Kontrolle der Flughafenbetreiber auf Einhaltung ihrer Pflichten obliegt den Bundesländern [LBA23].