Security Autonomes Fahren
Erstellt am: 06.08.2017 | Stand des Wissens: 13.04.2022
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Die Vision des autonom agierenden Fahrzeuges ist einer der größten Trends der Automobilbranche in der Gegenwart. Seit Jahrzehnten, beginnend mit Assistenzsystemen wie dem Antiblockiersystem (ABS) und dem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP), wird die Automatisierung des Fahrens vorangetrieben hin zu einem vollständig autonom geführten Fahrzeug, das ohne das Eingreifen des Menschen beschleunigen, bremsen und lenken kann.
Der Automatisierungsgrad eines Fahrzeuges wird durch die Norm SAE J3016 in sechs Stufen eingeteilt [SAE14].: Die Stufe 0 steht für nicht automatisiertes Fahren. Fahrzeuge, die ausschließlich mit Assistenzsystemen ausgestattet sind und keine autonome Steuerung ermöglichen, werden in die Stufen 1(assistiert) und 2 (teilautomatisiert) eingeordnet. In den Stufen 3 (hochautomatisiert) und 4 (vollautomatisiert) verfügen die Fahrzeuge über die Fähigkeit, die Umwelt zu überwachen und das Fahrzeug eigenständig zu steuern, jedoch muss der Fahrer in Stufe 3 auf Aufforderung durch das System eingreifen. In der Stufe 4 übernimmt das System auf bestimmten Strecken alle Fahraufgaben selbständig und erkennt seine Grenzen rechtzeitig, um einen sicheren Zustand (z.B. einen Parkplatz) zu erreichen. Fahrzeuge der Stufe 5 (fahrerlos) sind in der Lage, ohne Eingriff des Fahrers, autonom alle Verkehrssituationen zu bewältigen [ADAC21b]. Ein autonomes Kraftfahrzeug ist somit ein Fahrzeug, welches die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende Person selbständig erfüllen kann [BMVI21r].
In Deutschland wurde durch die weltweit erste Genehmigung für die hochautomatisierte Technik der Stufe 3 in einem PKW, unter bestimmten Randbedingungen, ab 2022 durch das Kraftfahrt-Bundesamtes freigegeben [Spri21]. Bereits gesetzlich möglich, ist seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Juli 2021, der Einsatz von Fahrzeugen nach SAE-Level 4 in festgelegten Betriebsbereichen in Deutschland [BMVI21s].
Durch den steigenden Automatisierungsgrad und der Einführung autonomer Fahrzeugsysteme in die Serienproduktion kommt die Automobilbranche intensiv mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit in Berührung. Die Vernetzung und Kommunikation der Fahrzeuge untereinander als auch mit der Verkehrsinfrastruktur (C-ITS), der Produktionsprozess mit komplexen Lieferketten sowie Software-Updates sind hier unter anderem als Beispiele zu nennen [BMSI21]. Doch auch das Vertrauen der Konsumenten in die Technik des autonomen Fahrens muss die Automobilbranche berücksichtigen. In einer internationalen Studie aus dem Jahr 2021 zweifeln die Studienteilnehmer bei autonomen Fahrzeugen an der korrekten Verwendung ihrer Daten und sehen die Gefahr einer Überwachung, insbesondere durch Unternehmen und Regierungen gegeben [KaKu21].
Schwachstellen in der IT-Sicherheit autonomer Fahrzeuge und in der Verkehrsinfrastruktur inklusive der erforderlichen Kommunikationsnetze stellen aber auch potenzielle Angriffspunkte für intendierte Übergriffe dar. Zum Beispiel können autonome Fahrzeuge sowohl durch organisierte Kriminalität als auch Terrororganisationen entweder als Ziel oder als Mittel für Straftaten ausgewählt werden. Durch Manipulation von Mess- und Sensordaten im Fahrzeug oder durch das Einspielen falscher externer Verkehrsdaten kann die Steuerung der autonomen Fahrfunktionen gegen den Willen des Fahrers beeinflusst werden, sodass Straftaten wie beispielsweise Diebstahl, Raub und Erpressung begangen werden können. Ebenso können Fahrzeuge ferngesteuert als Waffe eingesetzt oder durch Störungen des Verkehrs kriminelle oder terroristische Ziele verfolgt werden. Dies beschäftigt auch die möglichen Käufer von autonomen Fahrzeugen. Nach einer internationalen Studie aus dem Jahr 2021 haben 64% der Befragten Bedenken, dass sich jemand in ihr Fahrzeug hackt und dabei die persönliche Sicherheit gefährden könnte [Delo21].
Gegenstand dieser Wissenslandkarte ist somit nicht die Verkehrssicherheit im Sinne der Unfallvermeidung oder einer funktionalen Sicherheit beispielsweise von Bremsen (Safety), sondern die Absicherung gegen intentionale Eingriffe in das Verkehrssystem (Security), sowie der Datenschutz der Konsumenten eines automatisierten/autonomen Fahrzeuges (Privacy).