Forschungsinformationssystem des BMVI

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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Erstellt am: 11.11.2016 | Stand des Wissens: 11.11.2016
Zitiert als:   [FluLärmGa]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Rechtsvorschrift
Datum des Inkrafttretens:   1971/03/30
Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.

Syntheseberichte


Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?465686

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 21:46:15