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Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG

Erstellt am: 04.06.2015 | Stand des Wissens: 04.06.2015
Zitiert als:   [EBA12]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Eisenbahn-Bundesamt
Datum des Inkrafttretens:   2012/12/07
Die Richtlinie ist als Verwaltungsvorschrift eingeführt.
Sie wurde von Fachleuten aus den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen, der Deutschen Bahn AG, des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen und des Eisenbahn-Bundesamtes erarbeitet. Sie enthält eine
Zusammenstellung zum Teil bereits anerkannter Regeln der Technik und gibt den
Fachbehörden und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen einheitlichen Maßstab
für die Erfüllung der Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an die
Hand.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?449562

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 23:21:40