Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG
Erstellt am: 04.06.2015 | Stand des Wissens: 04.06.2015
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Zitiert als: | [EBA12] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Eisenbahn-Bundesamt | |
Datum des Inkrafttretens: | 2012/12/07 |
Die Richtlinie ist als Verwaltungsvorschrift eingeführt.
Sie wurde von Fachleuten aus den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen, der Deutschen Bahn AG, des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen und des Eisenbahn-Bundesamtes erarbeitet. Sie enthält eine
Zusammenstellung zum Teil bereits anerkannter Regeln der Technik und gibt den
Fachbehörden und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen einheitlichen Maßstab
für die Erfüllung der Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an die
Hand.
Sie wurde von Fachleuten aus den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen, der Deutschen Bahn AG, des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen und des Eisenbahn-Bundesamtes erarbeitet. Sie enthält eine
Zusammenstellung zum Teil bereits anerkannter Regeln der Technik und gibt den
Fachbehörden und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen einheitlichen Maßstab
für die Erfüllung der Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an die
Hand.