Interessensfeld "Rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung in der Gefahrgutlogistik"
Erstellt am: 03.06.2015 | Stand des Wissens: 05.09.2024
Synthesebericht gehört zu:
Das Gefahrgutrecht zielt bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Abwendung akuter Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt ab. Darüber hinaus bietet es Logistikdienstleistern, Einsatzkräften und Kontrolleuren konkrete Verhaltensmaßstäbe und praktische Anleitungen zur Ausübung ihrer Aufgaben. Das Interessensfeld "Rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung in der Gefahrgutlogistik" ist aus den Schutzzielen des Gefahrgutrechts abgeleitet und setzt den Rahmen, in dem Unternehmen wirtschaftlich agieren können. Es lässt sich durch die Regelung und Kontrolle folgender sechs Fragestellungen charakterisieren [BMVI19r, S. 15]:
- Welche gefährlichen Güter dürfen befördert werden?
- Wie müssen gefährliche Güter verpackt und gekennzeichnet sein?
- Wie müssen die Beförderungsmittel (zum Beispiel Fahrzeuge oder Tanks) gebaut und ausgerüstet sein und wie und wann sind diese zu prüfen?
- Wie sind die Beförderungsmittel zu kennzeichnen?
- Was ist bei der Be- und Entladung hinsichtlich der Verladeweise und Stauung sowie während der Beförderung zu beachten?
- Wie ist das Personal, das gefährliche Güter befördert, zu schulen?
Die Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsträger zur Beförderung gefährlicher Güter ist mit unterschiedlichen Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt verbunden. Entsprechend sind die Antworten auf die oben dargestellten Fragen in umfangreichen verkehrsträgerspezifischen Vorschriften geregelt, was auch die Möglichkeit kurzfristigerer Revisionen eröffnet [ArIs08, S. 555]. Abbildung 1 gibt eine Übersicht der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften für jeden Verkehrsträger [ArIs08, S. 552]. Über diese Regelungen hinaus gilt in Deutschland für alle Verkehrsträger das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter [GGBefG], die Gefahrgutbeauftragtenverordnung [GbV], die Gefahrgut-Kostenverordnung [GGKostV] sowie die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung [GGAV] und besondere Regelungen für bestimmte Stoffe und Produkte [FuBoGa12, S. 6]. Alle Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Dies kann durch das Inverkehrbringen neuer Güter erforderlich werden, die bei ihrer Beförderung Gefahren darstellen. Auch sind neue technische Entwicklungen (zum Beispiel der Einsatz überlanger Lkw) oder Erfahrungen aus folgenschweren Unfällen (zum Beispiel der Brand auf der MSC Flaminia [BSU14]) Auslöser für die Weiterentwicklung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften [FuBoGa12, S. 6].
![Abbildung 1: Übersicht verkehrsträgerspezifischer nationaler und internationaler Gefahrgutvorschriften [in Anlehnung an [Eintrag-Id:288313, S. 552; Eintrag-Id:505113, S. 15f.] Uebersicht verkehrstraegerspezifischer nationaler und internationaler Gefahrgutvorschriften.PNG](/servlet/is/449386/Interessensfeld%20Rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung in der Gefahrgutlogistik_Tabelle_449386.png)
Die neueste Ausgabe der Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr (ADR) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie enthält einige wichtige Änderungen, zum Beispiel neue Anforderungen an die Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen, neue Klassifizierungen für Gefahrgüter und strengere Vorschriften für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien [ADR2023].
Zur Durchsetzung der Gefahrgutvorschriften werden verkehrsträgerspezifische Kontrollen durchgeführt. So verfügt das Eisenbahn-Bundesamt für die Kontrolle von Eisenbahntransporten bundesweit über zwölf Außenstellen. Im Jahr 2017 wurden von diesen Außenstellen 12.844 stichprobenartige oder mängel-, beziehungsweise verdachtsorientierte Gefahrgutkontrollen auf Versand- oder Grenzeingangsbahnhöfen sowie Unterwegsbahnhöfen durchgeführt [EBA18, S. 4, 8]. 7.45 Prozent der Kontrollen führten zu Beanstandungen. Nicht ausreichend verschlossene Tankverschlüsse oder eine unzureichende Kennzeichnung der Gefahrgüter waren die häufigsten Mängel [EBA18, 10]. Im Hamburger Hafen kontrollierte die zuständige Wasserschutzpolizei im Jahr 2012 rund 3.800 Gefahrgutcontainer bei einem Gesamtumschlag von rund 200.000 Gefahrgutcontainern. Rund zwei Drittel der Stichproben wurde insbesondere aufgrund mangelhafter Kennzeichnung oder fehlerhafter Ladungssicherung beanstandet [Kle13, S. 16]. Im Straßengüterverkehr wurden im Jahr 2018 und 2021 in Deutschland bei rund 20 Prozent der Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr Verstöße gegen die geltenden Vorschriften für Gefahrgut festgestellt [BAG19a; BAG21e]. Knapp die Hälfte der Verstöße sind der Gefahrenkategorie I zuzuordnen, die durch ein hohes Sterberisiko, die Gefahr schwerer Verletzungen oder die Gefahr einer erheblichen Schädigung der Umwelt gekennzeichnet ist [VR14, siehe zu den Gefahrenkategorien auch den Synthesebericht 'Heterogenität von Interessenskonflikten und ihren potentiellen Auswirkungen in der Gefahrgutlogistik']. Die bei Kontrolltätigkeiten von Transporten unterschiedlicher Verkehrsträger festgestellten Verstöße unterstreichen die Notwendigkeit der Formulierung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, den Schutz von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Zur Durchsetzung der Gefahrgutvorschriften werden verkehrsträgerspezifische Kontrollen durchgeführt. So verfügt das Eisenbahn-Bundesamt für die Kontrolle von Eisenbahntransporten bundesweit über zwölf Außenstellen. Im Jahr 2017 wurden von diesen Außenstellen 12.844 stichprobenartige oder mängel-, beziehungsweise verdachtsorientierte Gefahrgutkontrollen auf Versand- oder Grenzeingangsbahnhöfen sowie Unterwegsbahnhöfen durchgeführt [EBA18, S. 4, 8]. 7.45 Prozent der Kontrollen führten zu Beanstandungen. Nicht ausreichend verschlossene Tankverschlüsse oder eine unzureichende Kennzeichnung der Gefahrgüter waren die häufigsten Mängel [EBA18, 10]. Im Hamburger Hafen kontrollierte die zuständige Wasserschutzpolizei im Jahr 2012 rund 3.800 Gefahrgutcontainer bei einem Gesamtumschlag von rund 200.000 Gefahrgutcontainern. Rund zwei Drittel der Stichproben wurde insbesondere aufgrund mangelhafter Kennzeichnung oder fehlerhafter Ladungssicherung beanstandet [Kle13, S. 16]. Im Straßengüterverkehr wurden im Jahr 2018 und 2021 in Deutschland bei rund 20 Prozent der Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr Verstöße gegen die geltenden Vorschriften für Gefahrgut festgestellt [BAG19a; BAG21e]. Knapp die Hälfte der Verstöße sind der Gefahrenkategorie I zuzuordnen, die durch ein hohes Sterberisiko, die Gefahr schwerer Verletzungen oder die Gefahr einer erheblichen Schädigung der Umwelt gekennzeichnet ist [VR14, siehe zu den Gefahrenkategorien auch den Synthesebericht 'Heterogenität von Interessenskonflikten und ihren potentiellen Auswirkungen in der Gefahrgutlogistik']. Die bei Kontrolltätigkeiten von Transporten unterschiedlicher Verkehrsträger festgestellten Verstöße unterstreichen die Notwendigkeit der Formulierung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, den Schutz von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.