Ortsgesetz über Kraftfahrzeugstellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadtgemeinde Bremen (Stellplatzortsgesetz Bremen - StellplOG)
Erstellt am: 04.09.2014 | Stand des Wissens: 09.09.2014
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Zitiert als: | [StellplOG] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bremen | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Stadtbürgerschaft | |
Datum des Inkrafttretens: | 2013/01/18 |
Die Freie Hansestadt Bremen hat sich im Zusammenhang mit der Änderung der Landesbauordnung grundsätzlich für die Beibehaltung einer Stellplatzpflicht ausgesprochen und regelt diese seit 01.01.2013 in einem Ortsgesetz, da die landesrechtliche Stellplatzpflicht (früher geregelt in der Landesbauordnung) entfallen ist.
Nach dem geltenden Stellplatzortsgesetz kann die Stellplatzpflicht entweder durch Herstellung der Stellplätze oder durch Ablösung erfüllt werden. Darüber hinaus wird in dem StellplOG die neue Möglichkeit der Aussetzung der Stellplatzpflicht geschaffen und damit ein Anreizsystem für innovative Mobilitätskonzepte. Der Bauherr muss weder Stellplätze bauen, noch ablösen, stattdessen finanziert er geeignete Maßnahmen (z. B. ÖPNV-Zeitkarten), die dazu beitragen, den Bedarf an Stellplätzen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu mindern.
Mit diesem StellplOG werden Mobilitätsmanagamentaktivitäten gefördert. Bauherren können durchaus Kosten sparen.