Fördermöglichkeiten von Mobilitätsmanagement
Erstellt am: 24.04.2014 | Stand des Wissens: 21.01.2025
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Eine klassische Förderung durch die öffentliche Hand in Form von spezifischen Förderprogrammen und Projekten zu Mobilitätsmanagement ist sowohl auf der Bundes- als auch Länderebene verortet.
Zu nennen sind hier insbesondere das bundesweite Förderprogramm "mobil.gewinnt" des BMU und BMDV, das als Modellprojekt im Rahmen einer Förderrichtlinie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement die Einführung oder Verstetigung eines Mobilitätsmanagements im betrieblichen Umfeld und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Beeinflussung der betriebsbedingten Mobilität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel hatte. Durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen wurde versucht betriebsbedingte Personenverkehre zu vermeiden oder zu reduzieren, zu verlagern oder zu optimieren, um klima- und gesundheitsschädliche Umwelt- und Lärmemissionen einzusparen (vgl. [UBA22f, BAUM18]). Auf der Website des Modellvorhabens sind Informationen zu den einzelnen Projekten und Ansprechpartner abrufbar, sowie Fördermöglichkeiten zum betrieblichen Mobilitätsmanagement aufgelistet [BAUM18].
Auch auf Länderebene sind Förderprogramme angesiedelt. So bietet Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilität in Gemeinden [MVNRW19]. Die Zuwendungen können neben Gemeinden und Kommunen auch von anderen öffentlichen Körperschaften und Institutionen sowie privaten Unternehmen beantragt werden. Förderfähig sind dabei neben Mobilitätsmanagement auch Mobilitätskonzepte, wissenschaftliche Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und Quartiersgaragen [RBAR22].
Das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) seit dem Jahr 2018 unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten [VMBW22]. Die Unterstützung richtet sich an Unternehmen, Landesbehörden, kommunale Behörden und andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen.
Die öffentliche finanzielle Förderung von Mobilitätsmanagement ist in Deutschland insgesamt stark auf Projekte und Modellvorhaben mit begrenzter Dauer ausgelegt. Insbesondere die auf Investitionen ausgerichtete Fördertradition erschwert den Zugang zu Fördermitteln für Mobilitätsmanagement, da eine erfolgreiche Umsetzung die Schaffung dauerhafter Prozesse verlangt, die eher konsumtive statt investiver Ausgaben erzeugen (vgl.[BLEE19]). Insgesamt zeigt sich bisher ein Schwerpunkt bei der Förderung betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements.
Neben öffentlichen Förderprogrammen können folgende konkrete Möglichkeiten zur weiteren Förderung des Mobilitätsmanagements beitragen:
- formelle und informelle planerisch-strategische Verankerung von Mobilitätsmanagement,
- institutionelle Verankerung des MM durch Wirtschaftsförderung, ÖPNV-Aufgabenträger, Stadtentwicklung und Andere,
- Auslobung von Wettbewerben und Preisverleihungen,
- Audit- und Zertifizierungen,
- Einsteiger- und Coaching-Programme,
- Kostenfreie (Impuls-) Beratungen durch Kommunen und Länder sowie
- steuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen und Stellplätzen: hier bestehen grundsätzlich diverse Anreizmöglichkeiten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. [REUT2014, S. 12]