Befeuerung an Windenergieanlagen
Erstellt am: 16.03.2013 | Stand des Wissens: 30.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
In der Luftfahrt werden ortsfeste Licht- oder Funksignale zur Kennzeichnung, Navigation und Orientierung als Befeuerung bezeichnet. Befeuerungen sind grundsätzlich in nachfolgende Kategorien zu unterscheiden:
- Start- und Landebahnbefeuerung,
- Anflugbefeuerung,
- Hindernisbefeuerung,
- Codeleuchtfeuer (Lichtzeichen der Kennbuchstaben des Flugplatzes),
- weitere Befeuerungen.
- Niederleistungsfeuer (Low Intensity Obstacle Light) Typ A: rotes Dauerlicht der Stärke 10 Candela als Nachtbefeuerung,
- Niederleistungsfeuer (Low Intensity Obstacle Light) Typ B: rotes Dauerlicht der Stärke 32 Candela als Nachtbefeuerung,
- Mittelleistungsfeuer (Medium Intensity Obstacle Light) Typ A: weißes Blinklicht der Stärke 20.000 Candela als Tagbefeuerung,
- Mittelleistungsfeuer (Medium Intensity Obstacle Light) Typ B: rotes Blinklicht der Stärke 2.000 Candela als Nachtbefeuerung,
- Hochleistungsfeuer (High Intensity Obstacle Light) Typ A: weißes Blinklicht der Stärke 200.000 Candela als Tag- oder Nachtbefeuerung,
- Hochleistungsfeuer (High Intensity Obstacle Light) Typ B: weißes Blinklicht der Stärke 100.000 Candela als Tag- oder Nachtbefeuerung.
Ab 100 Meter Gesamthöhe ist eine Windenergieanlage wie ein Luftfahrthindernis zu behandeln und zu kennzeichnen. Abweichend zu den oben definierten Typen von Befeuerungen kann bei der Nachtkennzeichnung einer Windenergieanlage die Befeuerung W Rot zum Einsatz kommen [DStGB12].
Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen gewinnt die Befeuerung dieser Anlagen zunehmend an Bedeutung. Die Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Nabenhöhe von Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland.
Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen gewinnt die Befeuerung dieser Anlagen zunehmend an Bedeutung. Die Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Nabenhöhe von Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland.
Die sehr häufige Übersteigung der 100 Meter Gesamthöhe bei neuen Windenergieanlagen hat eine Zunahme der Lichtemissionen zur Folge, da diese Anlagen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu kennzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung durch das Energiekonzept 2010 die Lichtemissionen, welche unter anderem mit dem Feuer W Rot bereits reduziert wurden, weiter zu senken [DStGB12].