Befeuerung an Windenergieanlagen
Erstellt am: 16.03.2013 | Stand des Wissens: 18.03.2025
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In der Luftfahrt werden ortsfeste Licht- oder Funksignale zur Kennzeichnung, Navigation und Orientierung als Befeuerung bezeichnet. Befeuerungen sind grundsätzlich in nachfolgende Kategorien zu unterscheiden:
- Start- und Landebahnbefeuerung,
- Anflugbefeuerung,
- Hindernisbefeuerung,
- Codeleuchtfeuer (Lichtzeichen der Kennbuchstaben des Flugplatzes),
- weitere Befeuerungen.
Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen gewinnt die Befeuerung dieser Anlagen zunehmend an Bedeutung. Luftfahrthindernisse werden durch unterschiedliche Feuerarten gekennzeichnet, wobei die Wahl des Feuer Typs von der Größe und dem Standort des jeweiligen Objekts abhängt. Dabei existieren folgende Typen von Befeuerungen [DStGB12]:
- Niederleistungsfeuer (Low Intensity Obstacle Light) Typ A: rotes Dauerlicht der Stärke 10 Candela als Nachtbefeuerung
- Niederleistungsfeuer (Low Intensity Obstacle Light) Typ B: rotes Dauerlicht der Stärke 32 Candela als Nachtbefeuerung
- Mittelleistungsfeuer (Medium Intensity Obstacle Light) Typ A: weißes Blinklicht der Stärke 20.000 Candela als Tagbefeuerung
- Mittelleistungsfeuer (Medium Intensity Obstacle Light) Typ B: rotes Blinklicht der Stärke 2.000 Candela als Nachtbefeuerung
- Hochleistungsfeuer (High Intensity Obstacle Light) Typ A: weißes Blinklicht der Stärke 200.000 Candela als Tag- oder Nachtbefeuerung
- Hochleistungsfeuer (High Intensity Obstacle Light) Typ B: weißes Blinklicht der Stärke 100.000 Candela als Tag- oder Nachtbefeuerung
Im Durchschnitt verfügen die im Jahr 2024 installierten Windenergieanlagen über eine Nennleistung von 5.112 kW und eine Gesamthöhe von 216 m. Im Jahr 2024 weisen die neu installierten Windenergieanlagen eine durchschnittliche Nennleistung von 5.112 kW und eine Gesamthöhe von 216 m auf. Im Vergleich zur mittleren Anlagenkonfiguration des Vorjahres 2023 ist sowohl die Nennleistung um 7 % als auch die Gesamthöhe um 5 % gestiegen, was auf einen fortschreitenden Trend hinweist, der die Entwicklung hin zu leistungsstärkeren und größeren Windkraftanlagen weiter bestätigt. Der durchschnittliche Rotordurchmesser beträgt 146 m, während die Nabenhöhe bei 143 m liegt. Ab 100 Meter Gesamthöhe ist eine Windenergieanlage wie ein Luftfahrthindernis zu behandeln und zu kennzeichnen. Abweichend zu den oben definierten Typen von Befeuerungen kann bei der Nachtkennzeichnung einer Windenergieanlage die Befeuerung W Rot zum Einsatz kommen [DWG24].
Die sehr häufige Übersteigung der 100 Meter Gesamthöhe bei neuen Windenergieanlagen hat eine Zunahme der Lichtemissionen zur Folge, da diese Anlagen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu kennzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung durch das Energiekonzept 2010 die Lichtemissionen, welche unter anderem mit dem Feuer W Rot bereits reduziert wurden, weiter zu senken [DStGB12].