Dienstleister in der Entsorgungslogistik
Erstellt am: 15.03.2013 | Stand des Wissens: 20.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Entsorgungsunternehmen sind "ausführende Institutionen der Kreislaufwirtschaft und Entsorgung" [Lemk04a].
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz kennt verschiedene Akteursgruppen beziehungsweise Funktionen im Kontext der Entsorgungslogistik: Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler (erwirbt und veräußert weiter), Abfallmakler (beraten Unternehmen in Entsorgungsfragen und vermitteln Entsorgungswege) (§ 3 [KrWG]) sowie Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 [KrWG]).
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz kennt verschiedene Akteursgruppen beziehungsweise Funktionen im Kontext der Entsorgungslogistik: Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler (erwirbt und veräußert weiter), Abfallmakler (beraten Unternehmen in Entsorgungsfragen und vermitteln Entsorgungswege) (§ 3 [KrWG]) sowie Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 [KrWG]).
Häufig sind diese Funktionen unternehmerisch nicht getrennt, sodass ein Entsorgungsunternehmen verschiedene entsorgungslogistische Dienstleistungen anbietet (sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, handelt und/oder makelt). Einen Überblick über das Leistungsportfolio von Entsorgungsunternehmen bietet Abbildung 1.
Der abschließende Prozess der Verwertung/Beseitigung untergliedert sich in zwei parallele Prozesse, da abhängig vom Abfallobjekt die Zielorte (Senken des Entsorgungsprozesses) entweder Verwerter der Recyclingmaterialien oder Deponien für nicht verwertbare Abfälle sein können. Im ersten Fall werden Abfälle nach einer Behandlung erneut dem Wirtschaftskreislauf zugeführt, im zweiten Fall werden sie dem Kreislauf (möglichst umweltverträglich) entzogen [Lemk04a].