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Dienstleister für das Schiff

Erstellt am: 18.01.2023 | Stand des Wissens: 25.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Während des Einlaufens, Anlegens und Aufenthalts werden unterschiedliche Dienstleistungen erbracht, damit das Schiff sicher in den Hafen einlaufen kann, sicher festliegt und für die weitere Reise ausgerüstet wird. Diese Dienstleistungen sind zum Beispiel:
  • Verkehrssicherung in Häfen und Hafenzufahrten
  • See- und Hafenlotsen
  • Assistenzschlepper
  • Festmacher
  • Schiffsausrüster
Die zum Ein- und Auslaufen der Schiffe notwendigen Dienstleistungen werden sowohl von der öffentlichen Hand (Verkehrssicherung in Häfen und Hafenzufahrten) und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (Lotswesen) als auch von privaten Unternehmen (Assistenzschlepper) erbracht. Neben Verkehrssicherung, Lotsen und Schleppern existieren einige weiteren Dienstleistungen, die in Seehäfen für Schiffe angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel das Festmachen der Schiffe (Festmacher) sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Ersatzteilen (Schiffsausrüster).
Verkehrssicherung in Häfen und Hafenzufahrten
In Deutschland ist gemäß Seeaufgabengesetz [SeeAufgG] die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs. An den deutschen Nord- und Ostseeküsten wurden Vessel Traffic Service (VTS)-Systeme in den Verkehrszentralen (VTSC Vessel Traffic Service Center) der Seereviere installiert. Primäre Aufgabe der Verkehrszentralen ist das Anbieten bestimmter Dienste zur Navigationsunterstützung für die Schifffahrt [ELWI12].
  • Verkehrsinformation
  • Verkehrsunterstützung
  • Verkehrsregelung
  • Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal und
  • Notfallmeldestelle
Die Verkehrszentralen sind die ordnungsausführenden Organe der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) / Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) [ELWI12]. Zum effektiven Einsatz der VTS-Systeme ist es notwendig, dass Lotsen und die VTSC eng zusammenarbeiten.

See- und Hafenlotsen
Seelotse ist gemäß § 1 des Seelotsgesetzes (SeeLG), wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung [BLK23].
Die Aufgabe von Seelotsen ist es, das spezifische Spezialwissen über das zu befahrene Revier einzubringen und die Schiffsführung beim Befahren des entsprechenden Reviers zu beraten.
Grundlage für die Ordnung und Verwaltung des Seelotswesens in Deutschland ist das Seelotsgesetz [SeeLG]. Als dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Verwaltungsbehörde ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) in Form der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Aufsichtsbehörde für das deutsche Seelotswesen in den folgenden sieben Seelotsrevieren: [WSV19]
  • Ems
  • Weser I
  • Weser II
  • Elbe
  • Nord-Ostsee-Kanal I
  • Nord-Ostsee-Kanal II, Kieler Förde, Trave und Flensburger Förde
  • Wismar, Rostock und Stralsund

Die Selbstverwaltung des Seelotswesens in den Seelotsrevieren obliegt den Lotsenbrüderschaften. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Seelotsen, die ihre Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf ausüben, sind Zwangsmitglieder der Brüderschaften ihres Reviers. Die Lotsenbrüderschaften zusammen bilden die Bundeslotsenkammer. Ein eigenes Hafenlotswesen haben nur die Seehäfen Hamburg und Bremerhaven mit der Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven und der Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg.

Assistenzschlepper
Schlepper unterstützen einlaufende und auslaufende Schiffe auf den Schifffahrtsstraßen (zum Beispiel Elbe oder Weser) und helfen beim Manövrieren und Anlegen der Schiffe im Hafen [HPA23]. Die für das Festmachen großer Schiffe an den Kaianlagen unentbehrlichen Assistenzschlepper werden von Privatunternehmen vorgehalten. Der Umfang der Schleppleistung (definiert nach Anzahl und Stärke der notwendigen Schlepper) wird von der Schiffsleitung nach Rücksprache mit dem beratenden Lotsen bestimmt. Die zuständige Revierzentrale kann aber unter bestimmten Umständen die Inanspruchnahme eines oder mehrerer Assistenzschlepper anordnen (schifffahrtspolizeiliche Maßnahme) [ISL00, S. 2-31]. Eine generelle Schlepper-Pflicht gibt es außer für außergewöhnlich große Seeschiffe aber nicht.

Festmacher
Festmacher oder Schiffbefestiger ist jemand, dessen Beruf darin besteht, anlegenden Schiffen von Land aus beim Festmachen behilflich zu sein.
Das Festmachen erfolgt mit Leinen und Trossen an Pollern oder Dalben. Hierbei werden wasserseitig Festmacherboote und landseitig Winschen (Seilwinden) durch die Festmacher genutzt [HaMa19].

Schiffsausrüster
Die Reeder sind bestrebt, die Schiffsliegezeiten in Seehäfen zu reduzieren. Innerhalb der kurzen Liegezeiten gilt es, die Schiffe mit sämtlichen in der Schifffahrt benötigten Waren zu versorgen. Dazu gehören hauptsächlich Lebensmittel, Genussmittel, technische Artikel sowie notwendige Ersatzteile. Für die Versorgung der Schiffe sind die Schiffsausrüster zuständig. In Deutschland existieren etwa 130 Schiffsausrüster, deren Interessen vom Verband Deutscher Schiffsausrüster e.V. vertreten werden. Die Schiffsausrüster besitzen häufig feste Lieferverträge mit Reedereien, deren Schiffe sie international versorgen. Zur schnellen und zuverlässigen Schiffsversorgung betreiben die Schiffsausrüster Lagerhäuser und manche von ihnen verfügen über eigene Fuhrparks. Unter den Schiffsausrüstern existieren sowohl General- als auch Spezialausrüster. Zu einem erheblichen Anteil handeln sie mit unverzollten und verbrauchssteuerfreien EU-Waren und unterliegen aus diesem Grund einer strengen Überwachung durch den Zoll [VDS20].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Funktionen und Zukunftsperspektiven von Seehäfen im Kontext maritimer Lieferketten (Stand des Wissens: 18.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?50780
Literatur
[BLK23] Bundeslotsenkammer KdöR (Hrsg.) Seelotsen, 2023
[ELWI12] Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Bekanntmachung für Seefahrer (T)32/12, 2012/02/29
[HaMa19] Hafen Hamburg Marketing e.V. (Hrsg.) Festmacher, 2019
[HPA23] Hamburg Port Authority (Hrsg.) Hamburg Port Authority, 2023
[ISL00] o.A., Entwicklungstendenzen der deutschen Nordseehäfen bis zum Jahre 2015 , Bremen, 2000/10
[VDS20] VERBAND DEUTSCHER SCHIFFSAUSRÜSTER E.V. (Hrsg.) BRANCHENENTWICKLUNG DEUTSCHLAND, 2020
[WSV19] Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Hrsg.) Verkehrsmanagement und Verkehrszentralen, 2019
Rechtsvorschriften
[SeeLG] Seelotsgesetz
Glossar
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?564711

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 18:48:17