Re-Use/Re-Furbishment
Erstellt am: 14.03.2013 | Stand des Wissens: 20.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Re-Use und Re-Furbishment-Konzepte bezeichnen sogenannte Kreislaufwirtschaftsoptionen, das heißt Möglichkeiten zur erneuten Verwendung von Produkten und Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgedankens. Diese unterscheiden sich bezüglich der Prozess- und Organisationsstruktur.
Re-Use bezeichnet die direkte Wiederverwendung, bei der ein Produkt unmittelbar, ohne Reparatur oder Aufbereitungsmaßnahmen, wieder in den Stoffkreislauf eingebracht wird [Schm09]. Somit stellt dieses Konzept vergleichsweise geringe Anforderungen an die Steuerung des Prozesses und insbesondere die Kontrolle der Produkte.
Re-Furbishing bezeichnet im Gegensatz dazu die Aufarbeitung eines Produktes bis zu einem definierten Qualitätsniveau. Dabei wird das Produkt in seine Bestandteile zerlegt (demontiert), inspiziert, defekte Baugruppen werden ersetzt und anschließend wird das Produkt erneut montiert [Schm09]. Einfache Reparaturen und Instandsetzungen sowie B-Ware/Mängelexemplare, Recycling oder stoffliche Verwertung fallen jedoch nicht unter Re-Furbishing [Hohm12].
Ein wesentliches Merkmal des Re-Furbishing ist der Erhalt der ursprünglichen Produktfunktion bei der Aufarbeitung. Somit geht es sowohl beim Re-Use als auch beim Re-Furbishing um eine funktionelle Wiederverwendung beziehungsweise ein "Wiederinverkehrbringen" bereits gebrauchter Produkte [Walt10a]. Beim Re-Furbishing kann sich allerdings die Produktgestalt durch den Aufarbeitungsprozess leicht verändern [Hoffm17; Hohm12]. Das Re-Manufacturing bezeichnet einen Sonderfall des Re-Furbishing, bei dem ein Produkt in den Zustand eines Neuproduktes versetzt wird [Hohm12]. Abbildung 1 fasst die konzeptionellen Zusammenhänge zwischen Re-Use, Re-Furbishing und Re-Manufacturing zusammen.
Ein wesentliches Merkmal des Re-Furbishing ist der Erhalt der ursprünglichen Produktfunktion bei der Aufarbeitung. Somit geht es sowohl beim Re-Use als auch beim Re-Furbishing um eine funktionelle Wiederverwendung beziehungsweise ein "Wiederinverkehrbringen" bereits gebrauchter Produkte [Walt10a]. Beim Re-Furbishing kann sich allerdings die Produktgestalt durch den Aufarbeitungsprozess leicht verändern [Hoffm17; Hohm12]. Das Re-Manufacturing bezeichnet einen Sonderfall des Re-Furbishing, bei dem ein Produkt in den Zustand eines Neuproduktes versetzt wird [Hohm12]. Abbildung 1 fasst die konzeptionellen Zusammenhänge zwischen Re-Use, Re-Furbishing und Re-Manufacturing zusammen.
![Abb. 2: Vertikale Wertschöpfungsnetzwerke in der Elektronikindustrie[Eintrag-Id:407570; Eintrag-Id:407571] ReUse2.jpg](/servlet/is/407565/ReUse2.jpg)
Um Recyclingprozesse voranzutreiben, werden unter anderem legislative Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurde am 10. Juli 2023 eine neue Batterieverordnung in der EU verabschiedet. Von dieser Verordnung sind alle Batteriearten betroffen. Im Hinblick auf die Anforderung an das Recycling der Batterien werden drei Punkte aufgegriffen. Zum einen werden Hersteller dazu verpflichtet, die Recyclingquoten der Batterien zu erhöhen. Zum anderen sind die Mengen der zurückgewonnen Materialien aus alten Batterien zu erhöhen. Und zuletzt sind die Anteile von recyceltem Material in einer neuen Batterie zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, beinhaltet die Verordnung Mindestmengen, welche in bestimmten Jahreszyklen weiter erhöht werden. Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und wird spätestens am 18. Februar 2024 in den EU Mitgliedsstaaten umgesetzt (ARD23; Gold23).