Internationale Sicht zum Erhalt persönlicher Fähigkeiten älterer Fahrzeugführer
Erstellt am: 04.10.2012 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Frage der Gültigkeitsdauer des Führerscheins sowie der Feststellung der Fahreignung im Alter wird international sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regelungen. Unterschiede in den Regelungen beziehen sich auf [Kie06]:
- den Zeitpunkt ihrer Anwendung,
- die angewendeten Praktiken und Instrumente sowie
- die Qualifikation der Begutachter.
Die in einigen Ländern Europas durchgeführten Untersuchungen beschränken sich zudem meist auf allgemeine körperliche Gesundheitsmerkmale, welche der Komplexität der Eignung und ihrer medizinisch-psychologischen Faktoren nicht gerechtfertigt sind [Kie06].
In Europa existieren im Hinblick auf die Fahreignungsprüfung älterer Kfz-Fahrer folgende Cluster:
- Länder mit unbeschränkter Fahreignung, wie zum Beispiel Deutschland und Frankreich,
- Länder mit allgemeiner Erneuerungspflicht der Fahreignung, wie zum Beispiel Schweden,
- Länder mit einer administrativen Überprüfung der Fahreignung von Älteren, wie zum Beispiel Großbritannien und
- Länder mit einer medizinischen Überprüfung der Älteren, wie zum Beispiel Norwegen [Gdv15a].
In verschiedenen Bundesstaaten der USA und Australien existieren ebenfalls Vorschriften bezüglich der Erneuerung des Führerscheins. In der Abbildung 1 sind die Regelungen zur Fahreignung und Altersbegrenzung in Europa zusammengefasst:
In den USA muss die Fahrerlaubnis generell unabhängig vom Alter nach einer bestimmten Anzahl von Jahren erneuert werden. Allerdings sind die Regelungen auch hier in jedem Bundesstaat verschieden. Eine medizinische Untersuchung mit Sehtest und Evaluation soll auf jeden Fall durchgeführt werden. In Australien wird meistens ein Altersscreening vorgenommen. Auch hier unterscheidet sich das zeitliche Untersuchungsintervall in jedem Staat [Gdv14].
Aufgrund des demographischen Wandels sowie der Europäisierung des Fahrerlaubnisrechts bedarf es einer einheitlichen Regelung der Fahreignungsuntersuchung im Alter.
Dafür sollten Kooperationen aus Begutachtungsstellen, geriatrischen Kliniken und Fahrschulen herangezogen werden. Auch Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie sowie Innerer Medizin mit Zusatzqualifikationen in der Geriatrie, auf Psychologen mit den Arbeitsschwerpunkten Neuropsychologie und Verkehrspsychologie sollten bei der Begutachtung mitwirken. Es zeigen wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse [Kie06], dass regelmäßige Überprüfung der Fahreignung von Senioren die Sicherheit der Probanden und somit auch des gesamten Straßenverkehrs verbessert werden kann. Die Ärzte nehmen bei der Beurteilung der Fahreignung eine besondere Rolle ein. Sie könnten durch ihre allgemeine Behandlung und Betreuung älterer Menschen Einschränkungen in der Fahreignung frühzeitig erkennen und Möglichkeiten zum Ausgleich sowie zur Korrektur aufzeigen, so dass die Fahreignung erhalten bleibt [Eby09].
Aufgrund des demographischen Wandels sowie der Europäisierung des Fahrerlaubnisrechts bedarf es einer einheitlichen Regelung der Fahreignungsuntersuchung im Alter.
Dafür sollten Kooperationen aus Begutachtungsstellen, geriatrischen Kliniken und Fahrschulen herangezogen werden. Auch Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie sowie Innerer Medizin mit Zusatzqualifikationen in der Geriatrie, auf Psychologen mit den Arbeitsschwerpunkten Neuropsychologie und Verkehrspsychologie sollten bei der Begutachtung mitwirken. Es zeigen wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse [Kie06], dass regelmäßige Überprüfung der Fahreignung von Senioren die Sicherheit der Probanden und somit auch des gesamten Straßenverkehrs verbessert werden kann. Die Ärzte nehmen bei der Beurteilung der Fahreignung eine besondere Rolle ein. Sie könnten durch ihre allgemeine Behandlung und Betreuung älterer Menschen Einschränkungen in der Fahreignung frühzeitig erkennen und Möglichkeiten zum Ausgleich sowie zur Korrektur aufzeigen, so dass die Fahreignung erhalten bleibt [Eby09].