Technisch-biologische Ufersicherungsmaßnahmen - Quantifizierung ihrer Belastbarkeit und Möglichkeiten ihrer Anwendung an Binnenwasserstraßen
Erstellt am: 04.04.2012 | Stand des Wissens: 18.06.2024
Um die Standsicherheit der Ufer unter den schiffsinduzierten und natürlichen hydraulischen Belastungen zu gewährleisten, werden diese bisher überwiegend mit Schüttsteindeckwerken gesichert. Stabile Ufer sind erforderlich, wenn das angrenzende Gelände und gegebenenfalls vorhandene Bebauung geschützt und die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt garantiert werden müssen. Mit der im Jahr 2000 eingeführten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll der ökologische Zustand der Wasserstraßen langfristig verbessert werden. Eine Möglichkeit, die Ufer wieder naturnäher zu gestalten und damit mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, ist der Ersatz der Schüttsteindeckwerke durch technisch-biologische Ufersicherungen, d. h. Ufersicherungen unter Verwendung von Pflanzen. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt untersuchen die Bundesanstalten für Wasserbau (BAW) und Gewässerkunde (BfG), unter welchen Bedingungen diese umweltfreundlichen Ufersicherungen anwendbar sind, wie sie geplant, bemessen, ausgeführt und unterhalten werden können und wie sie ökologisch zu bewerten sind. Ziel ist es, entsprechende Regelwerke zum Einsatz an Binnenwasserstraßen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu erarbeiten.