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Seefrachtspediteure in der Leercontainerlogistik

Erstellt am: 01.03.2012 | Stand des Wissens: 23.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Speditionen lassen sich nach Geschäftsart, Export- und Importspedition oder nach Verkehrsmodus, wie Straßen-, Luft- oder Seefrachtspedition, unterscheiden. Ein Spediteur übernimmt nach Paragraph 453 des Handelsgesetzbuch die Güterversendungen durch einen Frachtführer oder Verfrachter mit Seeschiffen auf Rechnung eines anderen im eigenen Namen. Der Seefrachtspediteur organisiert dementsprechend Transporte und agiert als Vermittler, kann aber auch Transporte auf Teilstrecken selbst übernehmen. Im Seeverkehr wird mit Hilfe der Begriffe Merchant's Haulage und Carrier's Haulage die Verantwortlichkeit für den Vor- und Nachlauf des Containertransports bezeichnet. Bei Merchant's Haulage (siehe Abbildung 1) führt der Seefrachtspediteur oder der von ihm beauftragte Spediteur/Operateur/das beauftrage Eisenbahnverkehrsunternehmen den Vor- und Nachlauf durch und sorgt für die Organisation der Leercontainerlogistik von der Bereitstellung des leeren Containers beim Verlader bis hin zur Entladung beim Kunden mit Rücktransport des Containers zum Beispiel zu einem Depot im Hafen [RoDe10].
Merchants Haulsage.pngAbb. 1: Beispiel Merchant's Haulage (eigene Darstellung, in Anlehnung an [Elb10])
Organisiert der Reeder Vor- und Nachlauf des Containers, so spricht man von Carrier's Haulage (siehe Abbildung 2), wobei der Reeder oder bei Leistungseinkauf ein Spediteur/Operateur/das beauftrage Eisenbahnverkehrsunternehmen die Leercontainerlogistik managen.
Carriers Haulage.pngAbb. 2: Beispiel Carrier's Haulage (eigene Darstellung, in Anlehnung an [Elb10])
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Leercontainerlogistik (Stand des Wissens: 23.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?382071
Literatur
[Elb10] R. Elbert, Zukunft vernetzter Hinterlandverkehre Flaschenhals oder Rückgrat internationaler Wertschöpfung, 2010/06/22
[RoDe10] Jean-Paul Rodrigue, Jean Debrie, Antoine Fremont, Elisabeth Gouvernal, Functions and Actors of Inland Ports: European and North American Dynamics, veröffentlicht in Journal of transport geography, in press, 2010
Glossar
Vor- und Nachlauf Unter Vor- und Nachlauf sind im Kombinierten Verkehr Transporte der Ladeeinheit vom Versender zum Umschlagpunkt oder von dort zum Empfänger zu verstehen. Am Umschlagpunkt wechselt die Ladeeinheit das Verkehrsmittel. Der Transport zwischen zwei Umschlagpunkten wird als Hauptlauf bezeichnet.
Verlader Der Verlader ist derjenige Teilnehmer in der Transportkette, der die Ladung/Transportgut erstmals aufgibt. Unter einem Verlader versteht man ein Unternehmen, das Logistikdienstleistungen (Transport, Verladen etc.) bei einem Logistikdienstleister in Auftrag gibt.
Merchant's Haulage Als „Merchant's Haulage” bezeichnet man Dienstleistungen des Versenders im Seefrachtgeschäft. Bei der Merchant's Haulage organisiert der Versender im Gegensatz zur Carrier's Haulage den Transport vom bzw. zum Seehafen (Vor- und Nachlauf) in Eigenregie oder durch einen von ihm beauftragten Spediteur.
Depot „Depot” wird häufig synonym zum Begriff „Lager” verwendet. Im Rahmen von Tourenplanung wird der Ausgangs- und Endpunkt von Touren oft als Depot bezeichnet.
Carrier's Haulage Als „Carrier's Haulage”  bezeichnet man Dienstleistungen eines Carriers im Seefrachtgeschäft. Der Carrier organisiert neben dem reinen Seetransport auch den Transport zum bzw. vom Seehafen, den sogenannten Vor- und Nachlauf. In diesem Fall trägt der Carrier die Haftung für den gesamten Transport.
Spediteur Spediteure fungieren als Intermediäre zwischen Versender und Transporteur bzw. Frachtführer. Sie „besorgen” den Transport. Hierunter fallen insbesondere die Festlegung auf Verkehrsmittel und die Beauftragung ausführender Unternehmen.
Transporteur Transporteure (auch Frachtführer genannt) führen den physischen Transport aus.
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?381132

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 18:08:56