Müll und Abwasser der Seeschiffe
Erstellt am: 29.11.2010 | Stand des Wissens: 29.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Die wesentlichen Effekte von im Meer treibendem Müll sind die Verunreinigung von Stränden, die Gefährdung von Meerestieren durch Verheddern in oder Fressen von Müll und die wirtschaftliche Beeinträchtigung von Küstenorten. Müll kann für marine Organismen ebenso schädlich sein wie Öl oder Chemikalien. Das Hauptproblem stellt Plastikmüll dar, der etwa 70 Prozent des Aufkommens ausmacht und bis zu 450 Jahre bis zum Zerfall braucht. Plastik zerfällt zwar mit der Zeit in immer kleinere Bruchstücke, aber auch mikroskopische Teile stellen eine Gefahr dar. Zu den Hauptverursachern zählen Städte, Industrie, Hafenbetrieb und Tourismus [Aden21].
Die London Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter von 1972 war eines der ersten internationalen Übereinkommen zum Schutz der marinen Umwelt. Es beschränkt die Ablagerung von an Land entstandenen Abfällen in die See. Mit dem Protokoll von 1996 wurde es modernisiert. Nach MARPOL Anlage V Verhinderung der Verschmutzung durch Schiffsabfälle ist es seit 1988 verboten, an Bord anfallende Plastikabfälle in die See zu werfen, die Einbringung anderer Abfälle aus dem Schiffsbetrieb in Küstengewässern und Sondergebieten, darunter Nord- und Ostsee, wird restriktiv geregelt. Schiffe müssen über einen Garbage Management Plan verfügen und ein Abfalltagebuch führen.
In den Häfen der EU-Länder sind nach Richtlinie 2000/59/EG Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vorzuhalten, zu deren Nutzung die Schiffe verpflichtet werden können. Die Frage der Kostendeckung blieb weitgehend offen. HELCOM empfiehlt die Anwendung von No-special-fee-Systemen, bei denen die Müllentsorgung bereits in den Hafengebühren enthalten ist [HELCOM07a, S.59].
Generell gibt es noch wenig Daten zu Ausmaß, Ursachen und Entwicklung der Abfallverschmutzungen. Die Ergebnisse der Abfallregulierung sind, soviel lässt sich zeigen, bisher unbefriedigend. So zeigten beispielsweise Messungen angeschwemmter Schiffsabfälle trotz Verboten und vorgeschriebener Aufzeichnungen über die Müllbehandlung an Bord keinen spürbaren Rückgang. Das Aufkommen an von MARPOL abgedeckten Schiffsabfällen in den europäischen Gewässern wurde auf 22,6 Millionen Kubikmeter ölhaltiges Wasser, 26,4 Millionen Kubikmeter Abwasser und 325.000 Tonnen Müll geschätzt [EuKom97].
Als Hauptweg für die Lösung des Problems wird, da der meiste Müll über Flüsse und von Land ins Meer gelangt, die Entwicklung eines integrierten Abfallmanagements an Land angesehen, flankiert durch weitere Maßnahmen, einschließlich der vollen Umsetzung von MARPOL Anlage V. Im Jahr 2017 wurde die Clean Seas Kampagne durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufen mit dem Ziel, sich dem wachsenden Problem der Plastikverschmutzung anzunehmen [UNEP21]. Ziel sei es, die Verschmutzungen nicht nur in den Gewässern selbst zu reduzieren, sondern bereits die Verursachung des Plastikmülls durch Standards und Regulierungen zu vermindern. Auch die Europäische Kommission legt 2018 eine Plastikstrategie vor, die unter anderem vorsieht, dass ab 2030 alle Kunststoffverpackungen recyclingfähig sein sollen [EU18a]. In den letzten Jahren entstanden ebenfalls eine Vielzahl an gemeinnützigen Projekten zur Säuberung der Meere, beispielsweise The Ocean Cleanup.
Die Einleitung von unbehandelten Abwässern in die See ist in Küstennähe ein hygienisches Problem. Darüber hinaus kann die in Hafennähe und auf stark frequentierten Schifffahrtsrouten erhöhte Belastung mit zum Beispiel für Grün- und Blaualgen sofort verfügbaren Nährstoffen zur Eutrophierung beitragen und besonders touristisch genutzte Gebiete beeinträchtigen. Die MARPOL Anlage IV Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser, in Kraft seit 2003, regelt die Bedingungen für die Einleitung von Abwässern in die See, die Ausstattung der Schiffe mit Kläranlagen und die entsprechenden Kontrollen. Die Einleitung ungereinigter und nicht desinfizierter Abwässer in einem Abstand von weniger als 12 Seemeilen zum nächsten Land ist verboten. In genehmigten Anlagen behandelte Abwässer dürfen im Abstand von mindestens 3 Seemeilen von Land eingeleitet werden.
In der Ostsee sammeln besonders Passagier- und Fährschiffe die Abwässer an Bord und übergeben sie an Land. Hier beträgt der Nährstoffeintrag aus der Schifffahrt nur ca. 0,05 Prozent der gesamten Stickstofffracht und 0,5 Prozent bei Phosphor, sie sind also in der Gesamtbilanz gering, werden aber angesichts der hohen Belastung der Ostsee nicht als vernachlässigbar betrachtet [Huh07, S.7]. Um der zunehmenden Eutrophierung der Ostsee zu begegnen, haben die Vertragsstaaten der Helsinki-Kommission (HELCOM) im Meeresumweltausschuss der IMO (MEPC) Anträge zur Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet mit strengen Grenzwerten für die Einleitung von Abwässern durch Passagierschiffe eingebracht. Entsprechende Änderungen des Annex IV traten im Januar 2013 in Kraft. Sie beinhalten neue Abwasserregelungen für Passagierschiffe in "special areas" und klassifizieren die Ostsee als ein solches Sondergebiet [IMO13]. Auf Passagierschiffe entfallen nach HELCOM-Angaben 63 Prozent der Nährstoffeinträge aus Schiffsabwässern [HELC10d, S.44f.]. Voraussetzung für die Anwendung strikter Grenzwerte, die mit bordeigenen Kläranlagen schlecht einzuhalten sind, ist ein ausreichendes Angebot an landseitigen Abnahmeeinrichtungen.
Die London Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter von 1972 war eines der ersten internationalen Übereinkommen zum Schutz der marinen Umwelt. Es beschränkt die Ablagerung von an Land entstandenen Abfällen in die See. Mit dem Protokoll von 1996 wurde es modernisiert. Nach MARPOL Anlage V Verhinderung der Verschmutzung durch Schiffsabfälle ist es seit 1988 verboten, an Bord anfallende Plastikabfälle in die See zu werfen, die Einbringung anderer Abfälle aus dem Schiffsbetrieb in Küstengewässern und Sondergebieten, darunter Nord- und Ostsee, wird restriktiv geregelt. Schiffe müssen über einen Garbage Management Plan verfügen und ein Abfalltagebuch führen.
In den Häfen der EU-Länder sind nach Richtlinie 2000/59/EG Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vorzuhalten, zu deren Nutzung die Schiffe verpflichtet werden können. Die Frage der Kostendeckung blieb weitgehend offen. HELCOM empfiehlt die Anwendung von No-special-fee-Systemen, bei denen die Müllentsorgung bereits in den Hafengebühren enthalten ist [HELCOM07a, S.59].
Generell gibt es noch wenig Daten zu Ausmaß, Ursachen und Entwicklung der Abfallverschmutzungen. Die Ergebnisse der Abfallregulierung sind, soviel lässt sich zeigen, bisher unbefriedigend. So zeigten beispielsweise Messungen angeschwemmter Schiffsabfälle trotz Verboten und vorgeschriebener Aufzeichnungen über die Müllbehandlung an Bord keinen spürbaren Rückgang. Das Aufkommen an von MARPOL abgedeckten Schiffsabfällen in den europäischen Gewässern wurde auf 22,6 Millionen Kubikmeter ölhaltiges Wasser, 26,4 Millionen Kubikmeter Abwasser und 325.000 Tonnen Müll geschätzt [EuKom97].
Als Hauptweg für die Lösung des Problems wird, da der meiste Müll über Flüsse und von Land ins Meer gelangt, die Entwicklung eines integrierten Abfallmanagements an Land angesehen, flankiert durch weitere Maßnahmen, einschließlich der vollen Umsetzung von MARPOL Anlage V. Im Jahr 2017 wurde die Clean Seas Kampagne durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufen mit dem Ziel, sich dem wachsenden Problem der Plastikverschmutzung anzunehmen [UNEP21]. Ziel sei es, die Verschmutzungen nicht nur in den Gewässern selbst zu reduzieren, sondern bereits die Verursachung des Plastikmülls durch Standards und Regulierungen zu vermindern. Auch die Europäische Kommission legt 2018 eine Plastikstrategie vor, die unter anderem vorsieht, dass ab 2030 alle Kunststoffverpackungen recyclingfähig sein sollen [EU18a]. In den letzten Jahren entstanden ebenfalls eine Vielzahl an gemeinnützigen Projekten zur Säuberung der Meere, beispielsweise The Ocean Cleanup.
Die Einleitung von unbehandelten Abwässern in die See ist in Küstennähe ein hygienisches Problem. Darüber hinaus kann die in Hafennähe und auf stark frequentierten Schifffahrtsrouten erhöhte Belastung mit zum Beispiel für Grün- und Blaualgen sofort verfügbaren Nährstoffen zur Eutrophierung beitragen und besonders touristisch genutzte Gebiete beeinträchtigen. Die MARPOL Anlage IV Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser, in Kraft seit 2003, regelt die Bedingungen für die Einleitung von Abwässern in die See, die Ausstattung der Schiffe mit Kläranlagen und die entsprechenden Kontrollen. Die Einleitung ungereinigter und nicht desinfizierter Abwässer in einem Abstand von weniger als 12 Seemeilen zum nächsten Land ist verboten. In genehmigten Anlagen behandelte Abwässer dürfen im Abstand von mindestens 3 Seemeilen von Land eingeleitet werden.
In der Ostsee sammeln besonders Passagier- und Fährschiffe die Abwässer an Bord und übergeben sie an Land. Hier beträgt der Nährstoffeintrag aus der Schifffahrt nur ca. 0,05 Prozent der gesamten Stickstofffracht und 0,5 Prozent bei Phosphor, sie sind also in der Gesamtbilanz gering, werden aber angesichts der hohen Belastung der Ostsee nicht als vernachlässigbar betrachtet [Huh07, S.7]. Um der zunehmenden Eutrophierung der Ostsee zu begegnen, haben die Vertragsstaaten der Helsinki-Kommission (HELCOM) im Meeresumweltausschuss der IMO (MEPC) Anträge zur Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet mit strengen Grenzwerten für die Einleitung von Abwässern durch Passagierschiffe eingebracht. Entsprechende Änderungen des Annex IV traten im Januar 2013 in Kraft. Sie beinhalten neue Abwasserregelungen für Passagierschiffe in "special areas" und klassifizieren die Ostsee als ein solches Sondergebiet [IMO13]. Auf Passagierschiffe entfallen nach HELCOM-Angaben 63 Prozent der Nährstoffeinträge aus Schiffsabwässern [HELC10d, S.44f.]. Voraussetzung für die Anwendung strikter Grenzwerte, die mit bordeigenen Kläranlagen schlecht einzuhalten sind, ist ein ausreichendes Angebot an landseitigen Abnahmeeinrichtungen.