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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Erstellt am: 28.06.2010 | Stand des Wissens: 31.07.2015
Zitiert als:   [ADRa]
Art:   Abkommen
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   EU
Datum des Inkrafttretens:   1993
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.

Die Neufassung des ADR 2015 vom 13. Oktober 2014 wurde im BGBl. 2014 II S. 722 mit Anlageband bekannt gemacht. Die Änderungen zum ADR traten zum 01. Januar 2015 in Kraft.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?323595

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 04:18:42