Richtlinien für Lastzüge und Lastzugkombinationen im Überblick
Erstellt am: 11.06.2010 | Stand des Wissens: 23.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Der Güterverkehr auf der Straße bewältigt mit deutlichem Abstand den größten Teil des Güterverkehrsaufkommens in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Effizienz und intermodale Wettbewerbsfähigkeit des Lkw wird durch Längen- und Gewichtsvorgaben bestimmt, die in Deutschland durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO] vorgeschrieben werden. Auf europäischer Ebene sind die Richtlinien [92/106/EWG] und [96/53/EG] von Bedeutung. Der sogenannte Lang-Lkw ist mit einer Gesamtlänge von 25,25 Metern in Deutschland durch eine deutliche Verlängerung im Vergleich zum Standard-Gliederzug mit 18,75 Metern Länge gekennzeichnet [Helm13]. Diskussionen über den Lang-Lkw wurden in der Vergangenheit insbesondere zwischen den Interessenvertretern des Straßen- und Schienengüterverkehrs geführt. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen befürchten eine Verkehrsverlagerung auf die Straße, da der Lang-Lkw seit dem 01.01.2017 streckenbezogen zulässig ist [ApS16]. Dem Lkw ist damit zwar eine zusätzliche Länge, jedoch kein höheres Gewicht erlaubt [BMVI21v]. Veränderungen der Lkw-Maße und -Gewichte können Auswirkungen auf folgende Bereiche haben:
- Senkung der Transportpreise für den Lkw
- Veränderung der CO2-Belastung
- Unfallzahlen
- Verkehrsfluss
- Verschleiß der Infrastruktur (insbesondere von Brücken) [Helm13a]
- Erforderliche Investitionen für die Infrastruktur [Wagn13a].
In den nachfolgenden Syntheseberichten wird detailliert auf die Richtlinien für Lastzüge und Lastzugkombinationen eingegangen, die in Deutschland und der Europäischen Union gelten. Die Berichte sollen ein grundlegendes Verständnis über die derzeit wirksamen Rechtsgrundlagen und die damit verbundenen Diskussionen liefern.