Gebührenverwendung der Lkw-Maut
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Nach §11(1) und (2) des Bundesfernstraßenmautgesetzes [BFStrMG23] gilt, dass das Mautaufkommen nach Abzug der Mauterhebungskosten, der Kosten für die Kontrolle der Maut und der Ausgaben für die Mautharmonisierung dem Verkehrshaushalt zugeführt wird und übrige Mauteinnahmen für die Bundesfernstraßen zu verwenden sind.
Eine Grundgesetzänderung im Jahr 2017 führte dazu, dass nicht mehr die Länder beziehungsweise die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften die Bundesautobahnen und sonstigen Fernstraßen verwalten, sondern diese Straßen direkt von der Bundesverwaltung verwaltet werden. Des Weiteren ermöglichte die Grundgesetzänderung die Übertragung der Verwaltungsaufgaben des Bundes an eine Gesellschaft privaten Rechts [DeBu20]. Diese wurde unter dem als Autobahn GmbH des Bundes am 13. September 2018 gegründet und befindet sich im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Am 1. August 2019 wurde die VIFG mit der Autobahn GmbH des Bundes verschmolzen [VIFG22]. Damit übernahm die Autobahn GmbH das Finanzmanagement im Zusammenhang mit Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zusätzlich zur Finanzierung auch für die Planung sowie den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen zuständig [Auto22]. Eine solche und darüberhinausgehende Reform der Finanzorganisation war nach der Pällmann-Kommission von einigen weiteren Kommissionen (Daehre-Kommission; Bodewig-Kommissionen; Fratzscher-Kommission) und von wissenschaftlichen Gremien (zum Beispiel vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundesminister für Verkehr (2005) [WiBMV05]) bereits gefordert worden.
Zudem gab es Vorschläge für eine Nutzung der Umweltanteile aus den Lkw-Mauten für eine Stärkung umweltverträglicher Verkehrsmittel. Seit dem Jahr 2023 wurde die Maut um eine CO2-Komponente ergänzt, seit Juli 2024 wurde die Maut auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Durch die CO2-Differenzierung und Ausweitung auf leichtere Nutzerfahrzeuge erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen in Höhe von 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Mehreinnahmen, die in etwa der Hälfte der Maut-Einnahmen entsprechen, sollen entsprechend den Vorschlägen anderen (nachhaltigeren) Bereichen der Mobilität, insbesondere der Schiene, zufließen. Während die Lkw-Maut seit ihrem Bestehen nur entsprechend des Dogmas Straße finanziert Straße verwendet werden konnte, bricht mit der Gebührenverwendung für Zwecke außerhalb der Bundesfernstraßen der geschlossene Finanzierungskreislauf auf. Für das Jahr 2025 werden Mauteinnahmen in Höhe von etwa 16 Milliarden Euro prognostiziert, was einem Anteil von schätzungsweise 80 Prozent an den Finanzierungsmitteln für die Bundesverkehrswege entspricht. Gemäß der Planung ist vorgesehen, dass von den 16 Milliarden Euro insgesamt 1,4 Milliarden in die Finanzierung der Wasserstraßen, 10 Milliarden in die Schienenwege und 8,6 Milliarden in die Bundesfernstraßen fließen [23].
Aufgrund der Unvollständigkeit der Mauterhebung, die aktuell auf Lkw beschränkt ist, können die Gesamtkosten für die Bundesfernstraßeninfrastruktur nicht vollständig durch die Maut gedeckt werden. Diese Diskrepanz wird ersichtlich bei Betrachtung der im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 vorgesehenen Ausgaben für die Bundesfernstraßen in Höhe von 13,55 Milliarden Euro [BMF24a] denen Mauteinnahmen von 8,6 Milliarden Euro gegenüberstehen. Für einen vollständigen Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung auf den Bundesfernstraßen wäre die Einbeziehung aller Fahrzeugkategorien notwendig.