Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für die deutsche Seeschifffahrt
Erstellt am: 27.01.2003 | Stand des Wissens: 11.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Neben der Ausbildungsförderung und Ausbildung auf befristet ausgeflaggten Schiffen wurden weitere Maßnahmen geschaffen, um die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen auf See zu befriedigen.
Im Zuge der Änderung des Flaggenrechts im Jahr 2013 wurde festgelegt, dass Schiffe, die in deutschen Seeschiffregistern eingetragen sind, nur dann befristet eine andere Nationalflagge führen dürfen, wenn die ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz erhalten bleiben. Anstatt den Ausbildungsplatz zu erhalten ist es möglich einen Ablösebeitrag an die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" zu zahlen [BMWi13a, S. 64]. Dieser Ablösebeitrag richtet sich nach der Bruttoraumzahl der Schiffes und liegt zwischen 2.000 und über 16.000 Euro [SSD19].
In Großbritannien wurde mit Einführung der Tonnagesteuer 1999 eine Berechnungsgrundlage für einen finanziellen Ausgleich für Nichtausbildung eingeführt. Diese sieht vor, im Fall der Nichtausbildung pro Kadetten und Monat 500 GBP zu erheben. Ausgegangen wird davon, dass pro Jahr und pro 15 Offiziere ein Kadett zu rekrutieren und auszubilden ist [PwC00, S. 92-95; HMRC13].
Der Verein Deutscher Reeder hat sich auf der 5. Nationalen Maritimen Konferenz im Jahr 2006 bereit erklärt, die Küstenländer bei der Einrichtung zusätzlicher Studienplätze für Nautiker finanziell zu unterstützen [BMWi07, S. 39]. Die Länder Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erhielten jeweils 250.000 Euro pro Jahr zum Ausbau von Fachschul- und Studienplätzen für Nautiker, zunächst für die Jahre 2007, 2008 und 2009. Die Kapazität an den Seefahrtsschulen kann durch den Einsatz der Mittel der Länder und des VDR um etwa 50 Prozent erweitert werden [BÖRN07]. Allerdings sinkt die Zahl der Studienanfänger. Durch die sinkende Zahl der Schiffe unter deutscher Flagge und dem Mangel an Ausbildungsplätzen auf Grund hoher entstehender Personalkosten können sie notwendige Praktika nicht leisten oder ihr Patent nicht ausfahren [RadiB15].
Die Küstenländer haben Anstrengungen unternommen, um die Ausbildungskapazitäten vor allem in der Nautik zu erhöhen. Die Infrastruktur und die technische Ausstattung der Standorte wurden modernisiert. Die Anzahl der nautischen und technischen Offiziersassistenten hat sich leicht erhöht. Die Ausbildungsstätten im Bereich Nautik sind gut besucht, auch wenn die Bewerberzahlen zuletzt zurückgingen. Für die Ausbildung zum technischen Schiffsoffizier bestehen freie Kapazitäten [BMWi11, S. 15; VDR10, S. 92].
Die Bundesregierung hat zugesagt, die Ausbildungsplatzförderung bis 2022 fortzusetzen [BUND15; BMWi17a; DVZ19b].
Auch auf ausgeflaggten Schiffen müssen seit Inkrafttreten des neuen Flaggenrechtsgesetzes zum 01.01.2013 Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. So muss beispielsweise auf Schiffen mit bis zu 500 BRZ mindestens einen Monat pro Jahr lang ausgebildet werden, auf Schiffen mit bis 80.000 BRZ mindestens 5,5 Monate. Auch das Zahlen eines Ablösebeitrages, der sich ebenfalls nach der BRZ des Schiffes richtet, ist möglich, um die durch die Ausflaggung hervorgerufenen Nachteile für den Schifffahrtsstandort Deutschland auszugleichen [SSD17, S. 16].