Die European Railway Agency als Akteur im Bereich der Schienenverkehrssicherheit
Erstellt am: 19.03.2010 | Stand des Wissens: 12.04.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Gründungsmotivation
Ein wesentlicher Grundgedanke der Europäischen Union (EU) liegt in der Realisierung eines länderübergreifenden, integrierten Binnenmarkts, der den freien Austausch von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht. Vor diesem Hintergrund sind seitens der EU Maßnahmen zu einer Beseitigung entsprechender Markthindernisse zu treffen [Nomos01 Art. 3 Abs. 1c]. In Bezug auf den Eisenbahnsektor ergibt sich hierbei die Problematik, dass "die technischen und betrieblichen Unterschiede zwischen den Eisenbahnsystemen der Mitgliedstaaten [...] zu einer Abschottung der einzelstaatlichen Eisenbahnmärkte geführt und eine dynamische Entwicklung dieses Sektors auf europäischer Ebene verhindert" haben [(EG) Nr.881/2004 Berichtigung Grund (5)].
Um existierende Marktbarrieren beseitigen zu können, ist eine Herstellung vollständiger Interoperabilität sowie die Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele unumgänglich [Fisc07, S. 59]. Da ein entsprechendes Vorgehen und die hiermit verbundene Entwicklung adäquater Maßnahmenbündel mit umfangreichen technischen Arbeiten verbunden sind, wurde im Rahmen des zweiten Eisenbahnpakets die Verordnung (EG) Nr.881/2004 ("Agenturverordnung") zur Errichtung der European Railway Agency (ERA, dt. Europäische Eisenbahnagentur) verabschiedet. Diese nahm im Jahr 2006 ihre Arbeit auf.
Aufgabenspektrum
Die ERA steht der Europäische Kommission in erster Linie als technisch unterstützende Institution zur Verfügung, indem sie für diese in Zusammenarbeit mit Vertretern von Eisenbahnfachverbänden und nationalen Sicherheitsbehörden sowie mit weiteren unabhängigen Experten Empfehlungen erarbeitet oder Stellungnahmen vorbereitet. Ihr obliegen somit keine Entscheidungsbefugnisse; vielmehr werden die durch sie erarbeiteten Entscheidungsvorlagen von der Europäische Kommission geprüft, gegebenenfalls ergänzt und dem Regelungsausschuss der Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorgelegt, bevor letztendlich eine Veröffentlichung seitens der Kommission erfolgt [Fisc07, S. 64].
In der Agenturverordnung der Europäischen Union sind für die ERA als Arbeitsziele die Harmonisierung der Sicherheitsziele und die Interoperabilitätsentwicklung zwischen den Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Daher ist die ERA vorrangig damit betraut
Ein wesentlicher Grundgedanke der Europäischen Union (EU) liegt in der Realisierung eines länderübergreifenden, integrierten Binnenmarkts, der den freien Austausch von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht. Vor diesem Hintergrund sind seitens der EU Maßnahmen zu einer Beseitigung entsprechender Markthindernisse zu treffen [Nomos01 Art. 3 Abs. 1c]. In Bezug auf den Eisenbahnsektor ergibt sich hierbei die Problematik, dass "die technischen und betrieblichen Unterschiede zwischen den Eisenbahnsystemen der Mitgliedstaaten [...] zu einer Abschottung der einzelstaatlichen Eisenbahnmärkte geführt und eine dynamische Entwicklung dieses Sektors auf europäischer Ebene verhindert" haben [(EG) Nr.881/2004 Berichtigung Grund (5)].
Um existierende Marktbarrieren beseitigen zu können, ist eine Herstellung vollständiger Interoperabilität sowie die Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele unumgänglich [Fisc07, S. 59]. Da ein entsprechendes Vorgehen und die hiermit verbundene Entwicklung adäquater Maßnahmenbündel mit umfangreichen technischen Arbeiten verbunden sind, wurde im Rahmen des zweiten Eisenbahnpakets die Verordnung (EG) Nr.881/2004 ("Agenturverordnung") zur Errichtung der European Railway Agency (ERA, dt. Europäische Eisenbahnagentur) verabschiedet. Diese nahm im Jahr 2006 ihre Arbeit auf.
Aufgabenspektrum
Die ERA steht der Europäische Kommission in erster Linie als technisch unterstützende Institution zur Verfügung, indem sie für diese in Zusammenarbeit mit Vertretern von Eisenbahnfachverbänden und nationalen Sicherheitsbehörden sowie mit weiteren unabhängigen Experten Empfehlungen erarbeitet oder Stellungnahmen vorbereitet. Ihr obliegen somit keine Entscheidungsbefugnisse; vielmehr werden die durch sie erarbeiteten Entscheidungsvorlagen von der Europäische Kommission geprüft, gegebenenfalls ergänzt und dem Regelungsausschuss der Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorgelegt, bevor letztendlich eine Veröffentlichung seitens der Kommission erfolgt [Fisc07, S. 64].
In der Agenturverordnung der Europäischen Union sind für die ERA als Arbeitsziele die Harmonisierung der Sicherheitsziele und die Interoperabilitätsentwicklung zwischen den Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Daher ist die ERA vorrangig damit betraut
- die Systematik zur Festlegung, Registrierung und Überwachung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) zu verwalten,
- gemeinsame Sicherheitsnormen auszuarbeiten sowie
- ein einheitliches System zur Überwachung des länderspezifischen Sicherheitsniveaus zu schaffen.
Um die genannten sicherheitstechnischen Aufgaben erfüllen zu können, ist die ERA für das EU-weite Sicherheitsmanagement und die damit verbundene Definition und Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für die Eisenbahnsicherheit verantwortlich. Innerhalb dieses Sicherheitsmanagements entwickelt die ERA Common Safety Targets (CST), Common Safety Methods (CSM) und Common Safety Indicators (CSI). [Schr09, S. 4 ff.]
Ferner bildet die ERA den zentralen technischen Ansprechpartner für betroffene Industriezweige des Eisenbahnsektors und übernimmt zudem eine Koordinierungsfunktion zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden sowie Untersuchungsstellen. [Fisc07, S. 59 ff.]
Im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets wurden die nationalen Sicherheitsbelange auf die ERA-Tätigkeitsfelder ausgeweitet. Ziel war es unter anderem, das Genehmigungsverfahren für Schienenfahrzeuge auf einen übersichtlichen Zulassungsvorgang zu reduzieren und zu harmonisieren, um übermäßig hohe Verwaltungskosten sowie Marktzugangsbarrieren zu vermeiden. Folglich ist die ERA für die Überwachung der nationalen Vorschriften und Sicherheitsbehörden sowie für die Einführung des European Rail Traffic System (ERTMS, dt. Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) zuständig. [EuRat17; EuKom13e, S. 9 f.]
Ferner bildet die ERA den zentralen technischen Ansprechpartner für betroffene Industriezweige des Eisenbahnsektors und übernimmt zudem eine Koordinierungsfunktion zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden sowie Untersuchungsstellen. [Fisc07, S. 59 ff.]
Im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets wurden die nationalen Sicherheitsbelange auf die ERA-Tätigkeitsfelder ausgeweitet. Ziel war es unter anderem, das Genehmigungsverfahren für Schienenfahrzeuge auf einen übersichtlichen Zulassungsvorgang zu reduzieren und zu harmonisieren, um übermäßig hohe Verwaltungskosten sowie Marktzugangsbarrieren zu vermeiden. Folglich ist die ERA für die Überwachung der nationalen Vorschriften und Sicherheitsbehörden sowie für die Einführung des European Rail Traffic System (ERTMS, dt. Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) zuständig. [EuRat17; EuKom13e, S. 9 f.]