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Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr

Erstellt am: 16.03.2010 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Der Kombinierte Verkehr wurde durch die Europäische Kommission und wird durch die Bundesregierung gefördert, da er als eine Möglichkeit zur verträglichen Gestaltung des Güterverkehrs gilt [BMVI17e]. Auf nationaler Ebene liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen auf dem Ausbau der Infrastruktur. So wird mit der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr, die in ihrer derzeitigen Ausführung noch bis zum 31.12.2021 läuft, der Aus- und Umbau von Umschlaganlagen unterstützt [BMVBS17a]. Voraussetzung dafür seien die Erreichung des Ziels der Förderung, sowie die öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit aller Anlagen [BMVBS17a]. Die Europäische Kommission hingegen gewährte im Rahmen ihres Programms MARCO POLO (2006-2013) neuen multimodalen Verkehrsangeboten Starthilfen zur Aufnahme des Betriebs [EG923/2009]. Mit diesen finanziellen Instrumenten sollten die systembedingten Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr, die in zusätzlichen fixen Umschlagkosten bestehen, ausgeglichen werden.
Zur Förderung multimodaler Transportketten nutzt die Politik darüber hinaus ordnungs- und steuerrechtliche Mittel, die den Vor- und Nachlauf auf der Straße betreffen. Mit höheren zulässigen Gesamtmassen und Ausnahmen von Fahrverboten werden die Rahmenbedingungen zugunsten des Kombinierten Verkehrs gestaltet. Eine laufend aktualisierte Liste der verschiedenen nationalen und europäischen Förderprogramme finden Sie auf den Webseiten der Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV e. V.) [SGKV10].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Förderinstrumente für den Kombinierten Verkehr (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?321690
Literatur
[BMVI17e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - nachhaltig und effizient in die Zukunft, 2017/09
[SGKV10] o. A. Internetpräsentation der Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e. V., 2010/02/15
Rechtsvorschriften
[BMVBS09] Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
[BMVBS17a] Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen
[EG923/2009] Verordnung (EG) Nr. 923/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
Glossar
Vor- und Nachlauf Unter Vor- und Nachlauf sind im Kombinierten Verkehr Transporte der Ladeeinheit vom Versender zum Umschlagpunkt oder von dort zum Empfänger zu verstehen. Am Umschlagpunkt wechselt die Ladeeinheit das Verkehrsmittel. Der Transport zwischen zwei Umschlagpunkten wird als Hauptlauf bezeichnet.
Kombinierter Verkehr
Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der in Europa zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, dem Binnen- oder Seeschiff bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?293338

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 17:35:50