Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 16.03.2010 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Der Kombinierte Verkehr wurde durch die Europäische Kommission und wird durch die Bundesregierung gefördert, da er als eine Möglichkeit zur verträglichen Gestaltung des Güterverkehrs gilt [BMVI17e]. Auf nationaler Ebene liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen auf dem Ausbau der Infrastruktur. So wird mit der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr, die in ihrer derzeitigen Ausführung noch bis zum 31.12.2021 läuft, der Aus- und Umbau von Umschlaganlagen unterstützt [BMVBS17a]. Voraussetzung dafür seien die Erreichung des Ziels der Förderung, sowie die öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit aller Anlagen [BMVBS17a]. Die Europäische Kommission hingegen gewährte im Rahmen ihres Programms MARCO POLO (2006-2013) neuen multimodalen Verkehrsangeboten Starthilfen zur Aufnahme des Betriebs [EG923/2009]. Mit diesen finanziellen Instrumenten sollten die systembedingten Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr, die in zusätzlichen fixen Umschlagkosten bestehen, ausgeglichen werden.
Zur Förderung multimodaler Transportketten nutzt die Politik darüber hinaus ordnungs- und steuerrechtliche Mittel, die den Vor- und Nachlauf auf der Straße betreffen. Mit höheren zulässigen Gesamtmassen und Ausnahmen von Fahrverboten werden die Rahmenbedingungen zugunsten des Kombinierten Verkehrs gestaltet. Eine laufend aktualisierte Liste der verschiedenen nationalen und europäischen Förderprogramme finden Sie auf den Webseiten der Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV e. V.) [SGKV10].
Zur Förderung multimodaler Transportketten nutzt die Politik darüber hinaus ordnungs- und steuerrechtliche Mittel, die den Vor- und Nachlauf auf der Straße betreffen. Mit höheren zulässigen Gesamtmassen und Ausnahmen von Fahrverboten werden die Rahmenbedingungen zugunsten des Kombinierten Verkehrs gestaltet. Eine laufend aktualisierte Liste der verschiedenen nationalen und europäischen Förderprogramme finden Sie auf den Webseiten der Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV e. V.) [SGKV10].