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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Erstellt am: 29.06.2009
Autoren:   o.A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2009/06/17
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [BMVBS09]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Review
Erstellt am: 18.03.2010 | Stand des Wissens: 18.03.2010

Ansprechperson:
Ziel / Zweck
Das nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen wurde am 17. Juni 2009 vom BMVBS verabschiedet. Es ist Teil des 2008 veröffentlichten Masterplans Güterverkehr und Logistik und überträgt dessen Ziele auf die See- und Binnenhäfen. Die Maßnahmen des Masterplans werden auf die Häfen fokussiert und durch weitere hafenübergreifende und hafenspezifische Maßnahmen ergänzt. Das verkehrspolitische Ziel, die einzelnen Verkehrsträger im Rahmen eines integrierten Verkehrssystems besser miteinander zu verknüpfen, wird besonders berücksichtigt.

Methodik und Durchführung
  • Theoretisch-konzeptionelle Arbeit


Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Mit dem nationalen Hafenkonzept wird die Strategie für die Hafenpolitik des Bundes für die nächsten zehn Jahre vorgelegt. Es geht dabei um die Entwicklung einer gemeinsamen, nach außen hin sichtbaren Stärke mit zugleich eigenständigen Profilen, wertschöpfungsketten und Wirtschaftsdynamik nach innen. Das Hafenkonzept soll Bund, Länder, Kommunen, die Wirtschaft und die Gewerkschaften dabei unterstützen, im Interesse der Menschen die zukünftigen Herausforderungen zu meistern und Deutschlands Rolle als zentraler Wirtschafts- und Produktionsstandort in Europa zu festigen. Das erwartete Wachstum der Nachfrage nach Güterverkehrsleistung erfordert zur erfolgreichen Befriedigung eine deutschlandweite, koordinierte Strategie zur geordneten Hafen- und Infrastrukturentwicklung für die Anbindung der Häfen, welche im Nationalen Hafenkonzept niedergeschrieben ist.

Die im Nationalen Hafenkonzept vorgesehenen Maßnahmen sollen insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit der See- und Binnenhäfen verbessern.
Bereits von Beginn an wird die Umsetzung der Maßnahmen zu mehr Aufträgen in der Baubranche, mehr Arbeitsplätzen in der Hafen- und Logistikwirtschaft sowie den hafenbezogenen Industrien führen. Gleichzeitig zielt das Konzept darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu erhöhen und durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen zu erhalten. Das Nationale Hafenkonzept fordert neben Bund, Ländern und Kommunen auch die Wirtschaft und Gewerkschaften auf, verbindliche Absprachen über die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Auf diese Weise wird die Einbindung aller Beteiligten in die Koordinierung der Hafenpolitik erreicht.

Der Maßnahmenkatalog soll dazu führen, dass weder das Wirtschaftswachstum noch die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Engpässe in den Häfen und deren Anbindungen behindert werden. Insgesamt werden im Rahmen einer integrierten, nachhaltigen Verkehrs- und Hafenpolitik 33 Maßnahmen in fünf Hauptkategorien vorgeschlagen. Die Handlungsfelder umfassen
  • den Ausbau der hafenrelevanten Verkehrsachsen und -knoten sowie die Beseitigung von Kapazitätsengpässen in den Häfen (zehn Maßnahmen)
    Im Vordergrund stehen hier die bessere Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten und gezielte Neu- und Ausbauten der gesamtwirtschaftlich relevanten Engpässe. Vorhaben, welche die Hinterlandanbindungen und seewärtigen Zufahrten der Seehäfen betreffen, ist Vorrang einzuräumen.
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen (elf Maßnahmen)
    Eine europaweite Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen ist anzustreben. Ebenso sind Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene sowie internationale Wettbewerbsverzerrungen unter Ausnutzung der nationalen Handlungsspielräume abzubauen. Auch auf nationaler Ebene sind bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren und wettbewerbsrechtlich zulässige Kooperation zwischen den Hafenstandorten und -unternehmen an der Küste zu unterstützen. Eine bessere Vernetzung
    der See- und Binnenhäfen ist erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems zu erhöhen.
  • die Sicherung und Stärkung von Ausbildung und Beschäftigung (vier Maßnahmen)
    Eine engere Zusammenarbeit zwischen den See- und Binnenhäfen im Aus- und Weiterbildungsbereich kann Synergieeffekte erzeugen und die Chancen der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die Arbeitsbedingungen müssen dabei attraktiv und sicher sein. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Menschen sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von großer Bedeutung, da der Standort Deutschland nur eine Zukunft hat, wenn der Wettbewerb als
    Qualitätswettbewerb und nicht als Kostenwettbewerb verstanden und angenommen wird.
  • die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes (vier Maßnahmen)
    Das Ziel ist leiser, sauberer, effizienter und klimafreundlicher Verkehr. Daher sollen Schadstoff-, Treibhausgas- und Lärmemissionen in den Häfen und auf den Wasserstraßen reduziert werden. Die Entwicklung neuer Antriebstechnologien und umweltfreundlicher Kraftstoffe wird gefördert. Durch entsprechende Flächenplanung sollen einerseits der Natur- und Landschaftsschutz verbessert und andererseits notwendige Hafenflächen durch optimierten Flächenverbrauch freigehalten werden.
  • die Optimierung der Lieferkettensicherheit (vier Maßnahmen)
    Die Entwicklung von international einheitlichen und verbindlichen Standards zur Gefahrenabwehr muss fortgesetzt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Belastungen der Hafenwirtschaft durch Gefahrenabwehrmaßnahmen auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?276555

Gedruckt am Dienstag, 4. März 2025 06:04:04