Schadstoffausstoß als Qualitätsmerkmal des ÖV
Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 21.10.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Der Schadstoffausstoß eines öffentlichen Verkehrsmittels ist einerseits für den Kunden und andererseits für die anderen Verkehrsteilnehmer und Anlieger wesentlich. Den Kunden interessieren in erster Linie die Schadstoffe innerhalb des Fahrzeuges, alle anderen die Schadstoffemission des Gesamtsystems.
Seit dem 1. Oktober 2001 müssen erstzugelassene Busse beim Schadstoffausstoß (Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOX), Partikel) mindestens die Schadstoffklasse Euro 3, seit Oktober 2006 Euro 4 und seit Oktober 2009 Euro 5 einhalten. Zur Reduzierung der Umweltbelastung sind Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2004 mit einer Standheizung oder vergleichbaren Heizmöglichkeiten auszurüsten. Die Bodenbeläge dieser Fahrzeuge müssen frei von Polyvenylchlorid (PVC) und schwer entflammbar (vergleichbar DIN 5510-2) sein [Walc02].
Alternative Antriebsmethoden wie Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantriebe sowie Erdgas- und Biodieselfahrzeuge werden gefördert.
Beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sind Neufahrzeuge mit SCRT (Selective Catalytic Reduction Trap) oder vergleichbaren Filtersystem auszustatten, wenn zum Zeitpunkt einer Vergabe oder eines Vertragsabschlusses für das betreffende Netz eine flächendeckende Bereitstellung von schwefelfreiem Diesel gewährleistet ist und soweit durch Vorgaben der jeweils gültigen Euronorm nicht motorseitig bereits eine stärkere Reduktion erreicht wird [Walc02]. Als Standard gilt auch der Partikelfilter, der in Neufahrzeugen ab Werk und in Altfahrzeugen durch Nachrüstung den Schadstoffausstoß der Flotte reduziert. [Eich05]
Seit dem 1. Oktober 2001 müssen erstzugelassene Busse beim Schadstoffausstoß (Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOX), Partikel) mindestens die Schadstoffklasse Euro 3, seit Oktober 2006 Euro 4 und seit Oktober 2009 Euro 5 einhalten. Zur Reduzierung der Umweltbelastung sind Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2004 mit einer Standheizung oder vergleichbaren Heizmöglichkeiten auszurüsten. Die Bodenbeläge dieser Fahrzeuge müssen frei von Polyvenylchlorid (PVC) und schwer entflammbar (vergleichbar DIN 5510-2) sein [Walc02].
Alternative Antriebsmethoden wie Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantriebe sowie Erdgas- und Biodieselfahrzeuge werden gefördert.
Beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sind Neufahrzeuge mit SCRT (Selective Catalytic Reduction Trap) oder vergleichbaren Filtersystem auszustatten, wenn zum Zeitpunkt einer Vergabe oder eines Vertragsabschlusses für das betreffende Netz eine flächendeckende Bereitstellung von schwefelfreiem Diesel gewährleistet ist und soweit durch Vorgaben der jeweils gültigen Euronorm nicht motorseitig bereits eine stärkere Reduktion erreicht wird [Walc02]. Als Standard gilt auch der Partikelfilter, der in Neufahrzeugen ab Werk und in Altfahrzeugen durch Nachrüstung den Schadstoffausstoß der Flotte reduziert. [Eich05]