Pünktlichkeit als Qualitätsmerkmal des ÖPNV
Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Die Pünktlichkeit beschreibt, inwieweit die geplanten Abfahrts- und Ankunftszeiten im realen Betriebsablauf eingehalten werden. Sie ist ein Bestandteil der Bedienungsqualität, eine elementare Vorgabe der beschriebenen Leistungsqualität und ein einfach messbares Qualitätskriterium. Die Pünktlichkeit kann weiter unterteilt werden in [FGSV06b]
- die objektive Pünktlichkeit als gemessene Abweichung zwischen den im Fahrplan vorgegebenen und den tatsächlich realisierten Zeiten und
- die subjektive Pünktlichkeit, die der Fahrgast wahrnimmt, wenn er die ihm bekannten Soll-Fahrplanwerte (Abfahrts-, Ankunfts-, Zugfolgezeit) mit den realisierten Werten vergleicht.
Diese beiden Bewertungen können voneinander abweichen. Das ist beim Festlegen von Qualitätsanforderungen und geeigneten Messverfahren zu berücksichtigen.
Fahrgäste sind für bestimmte Fahrplanabweichungen unterschiedlich sensibel [FGSV06b]:
Fahrgäste sind für bestimmte Fahrplanabweichungen unterschiedlich sensibel [FGSV06b]:
- Verfrühte Abfahrten werden als besonders ungünstig empfunden und sollten unbedingt vermieden werden.
- Verfrühte Ankünfte fallen dagegen nicht negativ auf.
- Verspätete Abfahrten werden von den Kunden wahrgenommen. Sie fallen bei fehlender Information sowie bei verspäteter Bereitstellung des Verkehrsmittels an der Starthaltestelle besonders negativ auf.
- Verspätete Ankünfte sind dagegen für den Kunden von großer Bedeutung, insbesondere wenn ein Verkehrsmittel an der Umsteigestation verspätet ankommt und der Anschluss möglicherweise verpasst wird.
Die subjektive Pünktlichkeit kann durch Echtzeitfahrpläne unter Nutzung einer mobilen Website oder eines QR-Codes an Haltestellen, aber auch durch die dynamischen Fahrgastinformationstafeln an Haltestellen oder anderen öffentlichen Einrichtungen positiv beeinflusst werden.
Die Pünktlichkeit steht in einem Zielkonflikt mit anderen Qualitätskriterien [FGSV06b]:
- Anschlusssicherung (Warten auf ein verspätetes Zubringerverkehrsmittel)
- Warten auf Nachzügler (längere Fahrgastwechselzeiten)
- Dienstleistungsaufgaben des Fahrpersonals (Information an Fahrgäste bei Fahrzeugstillstand)
- Fahrkomfort (Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Menschen im Fahrzeug)
Ein Beispiel für die Sicherung des Qualitätsmerkmals Pünktlichkeit ist die "5-Minuten-Garantie" des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV). Seit 2006 erhalten Kunden des NVV schon bei fünf Minuten Verspätung am Zielort ihr Geld zurück [NVP NVV].Seit der Einführung vor 14 Jahren haben sich durchschnittlich 100.000 Fahrgäste pro Jahr dazu gemeldet, ca. 71.000 wollten 2019 eine Rückerstattung. Dafür wendet der NVV ca. 130.000 bis 150.000 im Jahr auf. Aus den NVV- Kundenbefragungen ist bekannt, dass es große Zustimmung zur 5-Minuten-Garantie gibt und sich die Fahrgäste ernstgenommen fühlen. Daher ist die Kundengarantie für den NVV auch ein Instrument, um die Kundenzufriedenheit zu messen und darüber zu verbessern. Die Fünf-Minuten-Garantie wurde bisher zwei Mal ausgezeichnet: 2014 mit dem European Rail Award in London und 2008 als bester Kundenservice in Europa. [NVV Gar].
Im Nahverkehrsplan Leipzig wird ein Pünktlichkeitsgrad von 98 Prozent aller Fahrten angestrebt. Als unpünktlich gilt eine Verspätung von mehr als drei Minuten. Verfrühungen sind grundsätzlich unzulässig. [NVP Leipziga]
Im Nahverkehrsplan Hannover wird eine Verspätung bis maximal drei Minuten im Eisenbahnverkehr, bis maximal zwei Minuten bei der Stadtbahn und bis maximal 5 Minuten beim Bus noch akzeptiert. [NVP Hannover]
Im Nahverkehrsplan Berlin wird die Leistungserbringung der Verkehrsmittel hinsichtlich der Qualitätskennziffern Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit beziehungsweise Zuverlässigkeit in den Jahren 2014 bis 2017 dargestellt. [NVP Berlina]
Im Nahverkehrsplan Leipzig wird ein Pünktlichkeitsgrad von 98 Prozent aller Fahrten angestrebt. Als unpünktlich gilt eine Verspätung von mehr als drei Minuten. Verfrühungen sind grundsätzlich unzulässig. [NVP Leipziga]
Im Nahverkehrsplan Hannover wird eine Verspätung bis maximal drei Minuten im Eisenbahnverkehr, bis maximal zwei Minuten bei der Stadtbahn und bis maximal 5 Minuten beim Bus noch akzeptiert. [NVP Hannover]
Im Nahverkehrsplan Berlin wird die Leistungserbringung der Verkehrsmittel hinsichtlich der Qualitätskennziffern Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit beziehungsweise Zuverlässigkeit in den Jahren 2014 bis 2017 dargestellt. [NVP Berlina]
Abb. 1: Regelmäßigkeit von U-Bahn, Straßenbahn und Bus beziehungsweise Zuverlässigkeit des Eisenbahnregionalverkehrs 2014 bis 2017