Auswirkungen von Lastzugkombinationen auf die Befahrbarkeit von Verkehrsanlagen - Technische Fragestellungen und Bemessungsfahrzeuge
Erstellt am: 02.10.2007 | Stand des Wissens: 23.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Um die Frage zu klären, ob die zur Diskussion stehenden Lastzugkombinationen aufgrund ihrer größeren Länge und Anordnung der Knickpunkte in der Lage sind, die heutigen Verkehrsanlagen - im wesentlichen Kreuzungen und Einmündungen sowie Kreisverkehre - zu befahren, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersucht, wie groß der zusätzliche Flächenbedarf der neuen Lastzugkombinationen im Vergleich zu herkömmlichen Lastzügen ist.
Voraussetzung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist unter anderem die Einhaltung des Wendekreises (der sogenannte ,,BO-Kraftkreis", der seinen Ursprung in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) hat) [Paragraf 32d StVZO], wonach Kraftfahrzeuge bei einer Kreisfahrt von 360 Grad mit einem Außenradius von 12,50 Meter eine Ringfläche von 7,20 Meter Breite nicht überschreiten dürfen beziehungsweise ein Innenkreis mit 5,20 Meter Radius nicht überstrichen werden darf [BASt07c, S. 62f.].
Da das Kurvenlaufverhalten von Lastzugkombinationen entscheidend durch die Anordnung der Knickpunkte sowie Länge und Überhänge der einzelnen Fahrzeugelemente beeinflusst wird, wurden in der besagten Studie vier verschiedene Varianten von längeren Lastzugkombinationen betrachtet. Es zeigte sich, dass keine dieser Varianten in der Lage war, den BO-Kraftkreis einzuhalten. Gelenkte Achsen oder Dollys sollen dabei Abhilfe schaffen, sodass die Einhaltung des BO-Kraftkreises bei Fahrzeugen mit einer Gesamtlänge bis zu 25 Metern Länge gewährleistet werden kann [BASt07c, S. 62 f.].
Voraussetzung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist unter anderem die Einhaltung des Wendekreises (der sogenannte ,,BO-Kraftkreis", der seinen Ursprung in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) hat) [Paragraf 32d StVZO], wonach Kraftfahrzeuge bei einer Kreisfahrt von 360 Grad mit einem Außenradius von 12,50 Meter eine Ringfläche von 7,20 Meter Breite nicht überschreiten dürfen beziehungsweise ein Innenkreis mit 5,20 Meter Radius nicht überstrichen werden darf [BASt07c, S. 62f.].
Da das Kurvenlaufverhalten von Lastzugkombinationen entscheidend durch die Anordnung der Knickpunkte sowie Länge und Überhänge der einzelnen Fahrzeugelemente beeinflusst wird, wurden in der besagten Studie vier verschiedene Varianten von längeren Lastzugkombinationen betrachtet. Es zeigte sich, dass keine dieser Varianten in der Lage war, den BO-Kraftkreis einzuhalten. Gelenkte Achsen oder Dollys sollen dabei Abhilfe schaffen, sodass die Einhaltung des BO-Kraftkreises bei Fahrzeugen mit einer Gesamtlänge bis zu 25 Metern Länge gewährleistet werden kann [BASt07c, S. 62 f.].
![Abb. 2: Beispielhafter Vergleich der Schleppkurve eines Sattelzugs (grau) und eines Types von Lang-Lkw (Sattelzug mit zusätzlichem Anhänger) bei einem Richtungsänderungswinkel von 160 gon (Winkel: 144 Grad) [Eintrag-Id:215909, S. 69] Lastzukombination Schleppkurve_236971.png](/servlet/is/236971/Lastzukombination%20Schleppkurve_236971.png)
Die BASt veröffentlichte 2019 einen Leitfaden über die Streckenfreigabe für den Einsatz von Lang-Lkw. Darin stehen klare Reglementierungen, Methoden des Prüfprozesses und mögliche Prüfungen [LiSü19]. Die Anhänge enthalten außerdem detaillierte Grafiken vom Schleppkurvenverhalten der Lang-LKW aus den Feldversuchen [Bast19d].