Auswirkungen von Lastzugkombinationen auf die Befahrbarkeit von Kreisverkehren
Erstellt am: 02.10.2007 | Stand des Wissens: 03.01.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Beim Befahren von Kreisverkehren mit Lastzügen führen bereits kleine Abweichungen von der Leitlinie zur Flächeninanspruchnahme außerhalb der befestigten Fahrbahn. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurde aufgezeigt, dass mit den herkömmlichen Bemessungsfahrzeugen Sattelzug und Lastzug eine uneingeschränkte Befahrbarkeit ohne Überstreichen der Seitenräume nicht möglich ist [Schn01a; FGSV01b; BASt07c, S. 73]. In Anbetracht dessen ist im Frühjahr 2007 ein Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren erschienen, in dem sowohl die Fahrstreifenbreiten in den Zu- und Ausfahrten als auch die Ausrundungsradien angepasst worden sind [FGSV06c].
Auf Grundlage dieses neuen Merkblatts wurde in der Studie der Bundesanstalt für Verkehrswesen (BASt) exemplarisch ein kleiner Kreisverkehrsplatz mit einem Außenradius von 35 m auf die Befahrbarkeit durch neue Lastzugkombinationen ohne Nachlauflenkachse mittels Simulation überprüft [FGSV06c, S. 85]. Es zeigte sich, dass alle vier untersuchten Lastzugkombinationen den Kreisverkehr bedingt befahren könnten, wobei die Variante 1 sowohl in der Zu- als auch in der Ausfahrt Flächen im Seitenraum auf der Kurveninnenseite überführe. Die Varianten 2, 3 und 4 würden nur in der Ausfahrt Flächen außerhalb der Fahrbahn überfahren (vgl. Abbildung 1) [BASt07c, S. 74].
Auf Grundlage dieses neuen Merkblatts wurde in der Studie der Bundesanstalt für Verkehrswesen (BASt) exemplarisch ein kleiner Kreisverkehrsplatz mit einem Außenradius von 35 m auf die Befahrbarkeit durch neue Lastzugkombinationen ohne Nachlauflenkachse mittels Simulation überprüft [FGSV06c, S. 85]. Es zeigte sich, dass alle vier untersuchten Lastzugkombinationen den Kreisverkehr bedingt befahren könnten, wobei die Variante 1 sowohl in der Zu- als auch in der Ausfahrt Flächen im Seitenraum auf der Kurveninnenseite überführe. Die Varianten 2, 3 und 4 würden nur in der Ausfahrt Flächen außerhalb der Fahrbahn überfahren (vgl. Abbildung 1) [BASt07c, S. 74].
![Abb. 1: Zusätzliche Flächeninanspruchnahme auf den Kurveninnenseiten bei der Befahrung mit neuen Lastzugkombinationen (Angaben in Meter) [Eintrag-Id:215909] Tabelle_Flaechenueberschreitung___236940.png](/servlet/is/236940/Tabelle_Flaechenueberschreitung___236940.png)
Zusätzlich dazu wurden die Schleppkurven für das Befahren eines kleinen Kreisverkehres mit einem Außendurchmesser von 40 dargestellt (Abbildung 1) [BASt07c]. Im direkten Vergleich ist bei den Schleppkurven der drei Fahrzeugtypen ein großer Unterschied auszumachen. Der Deckungsgleichheit am kurvenäußeren Rand stehen große Abweichungen im kurveninneren Bereich gegenüber. "Das Maß des Kurvenschneidens des kurveninneren Rades steht dabei in Abhängigkeit der Länge des Anhängers oder Aufliegers" [BASt07c]. Der Lastzug mit Drehschemelanhänger "besteht mechanisch betrachtet aus drei gelenkig miteinander verbundenen Elementen" [BASt07c, S. 109].
Die untersuchte Lastzugkombination mit Nachlauflenkachse konnte beim Befahren des Kreisverkehres (mit den gleichen Trassierungsparametern) diese zwar befahren, jedoch nur ohne Bewegungsspielräume und unter sehr geringer Mitbenutzung von Flächen im Seitenraum [BASt07c, S. 83]. In dem Pilotprojekt in Niedersachsen wurden zwar keine Kreisverkehre befahren, der im Juni 2007 mit einer im Kurvenverlauf mitlenkenden Dollyachse versehene GigaLiner der Firma Hellmann wäre dazu aber in der Lage gewesen [IVH07, S. 19].
Der Abschlussbericht des BAST aus dem Jahr 2016 stellte fest, dass die bisherigen Ausfahrquerschnitte an Kreisverkehren für Lastzugkombinationen nicht ausreichen. Es wurde daher empfohlen für Kreisverkehre mit Außendurchmessern von 35 bis 40 m eine Vergrößerung der Kreisfahrbahnbreite von BK = 7,00 m (exkl. 0,50 m Randstreifenbreite) gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (alle Lang-Lkw wären damit abgedeckt) [Bast16f, S. 106] zu erwirken. Um den verfügbaren Bewegungsspielraum zu erweitern, wird die Verbreiterung der Ausfahrquerschnitte auf BA = 4,3 m empfohlen. Alternativ kann eine Vergrößerung der Eckausrundung (Ausfahrt) mit einem Radius von R = 14 m auf R = 16 m erfolgen [Bast16f, S. 106].