Auswirkungen der Zulassung überlanger Lkw auf den Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 17.01.2007 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Die Zulassung überlanger Lkw oder solcher mit höherem zulässigem Gesamtgewicht, auch unter der Bezeichnung Gigaliner oder Lang-Lkw bekannt, stellt ein kontrovers diskutiertes Thema dar, dass ein Beispiel für die Möglichkeiten der Einflussnahme, aber auch der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger ist.
Die bislang international gültigen Vorschriften begrenzen die Länge von Lastzügen auf 18,75 Meter, das Gesamtgewicht auf 40 Tonnen und die Höhe auf 4 Meter [2002/7/EG]. In einigen Staaten liegen die nationalen Beschränkungen deutlich darüber. So sind in Schweden und Finnland seit Jahren Lkw mit 25,25 Meter Länge und 60 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen. Nach einer Versuchsphase sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2017 Lang-Lkw im Regelbetrieb auf bestimmten Strecken, dem sogenannten Positivnetz, erlaubt [Bast20b]. Allerdings darf das Gesamtgewicht weiterhin 40 Tonnen bzw. im Vor- oder Nachlauf des Kombinierten Verkehrs 44 Tonnen nicht überschreiten [Meck17].
Befürworter, wie der Verband der Automobilindustrie [VDA06a, S. 5-17], einer Lockerung der Begrenzungsmaße auf EU-Ebene führen folgende Argumente an, die durch Einsparung von Lkw-Fahrten erreicht werden sollen:
Die bislang international gültigen Vorschriften begrenzen die Länge von Lastzügen auf 18,75 Meter, das Gesamtgewicht auf 40 Tonnen und die Höhe auf 4 Meter [2002/7/EG]. In einigen Staaten liegen die nationalen Beschränkungen deutlich darüber. So sind in Schweden und Finnland seit Jahren Lkw mit 25,25 Meter Länge und 60 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen. Nach einer Versuchsphase sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2017 Lang-Lkw im Regelbetrieb auf bestimmten Strecken, dem sogenannten Positivnetz, erlaubt [Bast20b]. Allerdings darf das Gesamtgewicht weiterhin 40 Tonnen bzw. im Vor- oder Nachlauf des Kombinierten Verkehrs 44 Tonnen nicht überschreiten [Meck17].
Befürworter, wie der Verband der Automobilindustrie [VDA06a, S. 5-17], einer Lockerung der Begrenzungsmaße auf EU-Ebene führen folgende Argumente an, die durch Einsparung von Lkw-Fahrten erreicht werden sollen:
- Verringerung der Schadstoffemissionen
- Abnahme der Anzahl von Unfällen
- Effizientere Nutzung der Autobahninfrastruktur
- Senkung der Transportkosten
- Zusätzliche Verlagerung von Schiene auf Straße aufgrund von Kostenvorteilen durch sinkende Relativkosten des Transportes
- Anstieg der Schadstoffemissionen
- Zunahme der Verkehrs- und Infrastrukturbelastung
- Erhöhte Unfallgefahr
In einer Studie für die Europäische Kommission, die von Transport & Mobility Leuven unter Mitarbeit der deutschen Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV e.V.) erstellt wurde, sind die Effekte verschiedener Konfigurationen von überlangen oder besonders schweren Lkws für das Jahr 2020 untersucht worden. Darin wird beschrieben, dass der erhoffte Mehrnutzen von Lang-LKW, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Negativpunkte, realisiert werden kann [CeBr08]. Allerdings ist dies nur unter Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, wie erheblichen Investitionen zur Anpassung der Infrastruktur oder Änderungen von Verkehrsregeln und Fahrzeugtechnik, möglich.
Eine Studie, der K+P Transport Consultants im Auftrag des BMVBS [KuP06a], kam zu dem Ergebnis, dass bei Zulassung überlanger Lkw das Aufkommen im Kombinierten Verkehr Straße und Schiene im Jahr 2015 um 14 Prozent, bei Berücksichtigung der Wirkung geringerer Preise für Straßentransporte, um 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006, mindert. Für den Kombinierten Verkehr unter Beteiligung der Binnenschifffahrt sieht die Studie aufgrund der hohen Preisdifferenz zum Straßentransport keine Verlagerungsanreize [KuP06a].
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr in Deutschland - Umschlaganlagen, Gestaltung der Terminals und Waggons, auf den bislang gestatteten Höchstmaßen beruht und daher multimodale Transportketten unter Einbindung von Gigalinern nicht ohne zusätzlichen Aufwand möglich wären. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2016 ein Feldversuch mit Lang-Lkw durchgeführt, der wissenschaftlich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begleitet wurde. Dabei durften Lang-Lkw mit einer Länge von 25,25 Metern zulässig sein, wobei das Gesamtgewicht nicht über 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf betragen durfte, da beispielsweise Brückenbauwerke nicht für ein höheres Gesamtgewicht ausgelegt sind. Somit schafft der Transport von möglichst leichtem Gut keine Konkurrenz zur Bahn oder Binnenschifffahrt. Die Analyse erfolgte innerhalb eines Jahres, in dem umfangreiche Informationen über eingesetzte Fahrzeuge, Fahrer, transportierte Güter und gewählte Routen ausgewertet wurden. Des Weiteren wurde die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern beobachtet, sowie die sicherheitstechnische Ausstattung. Dabei wurde ersichtlich, dass Lang-Lkws nicht jede Straßenverkehrsanlage befahren können und nur auf geeigneten Routen einsetzbar sind. Weiterführend sei erwähnt das die Versuche nur mit einer geringen Anzahl von Fahrzeugen (circa 30 Fahrzeuge) durchgeführt wurden, daher lassen die Ergebnisse der Studien noch kein abschließendes Urteil über die praktische Tauglichkeit von Lang-LKW zu. [Zunk12, S. 56f.]. Das Positivnetz, welches vom Lang-Lkw befahren werden darf, wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt [BMVI17v].
Eine Studie, der K+P Transport Consultants im Auftrag des BMVBS [KuP06a], kam zu dem Ergebnis, dass bei Zulassung überlanger Lkw das Aufkommen im Kombinierten Verkehr Straße und Schiene im Jahr 2015 um 14 Prozent, bei Berücksichtigung der Wirkung geringerer Preise für Straßentransporte, um 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006, mindert. Für den Kombinierten Verkehr unter Beteiligung der Binnenschifffahrt sieht die Studie aufgrund der hohen Preisdifferenz zum Straßentransport keine Verlagerungsanreize [KuP06a].
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr in Deutschland - Umschlaganlagen, Gestaltung der Terminals und Waggons, auf den bislang gestatteten Höchstmaßen beruht und daher multimodale Transportketten unter Einbindung von Gigalinern nicht ohne zusätzlichen Aufwand möglich wären. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2016 ein Feldversuch mit Lang-Lkw durchgeführt, der wissenschaftlich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begleitet wurde. Dabei durften Lang-Lkw mit einer Länge von 25,25 Metern zulässig sein, wobei das Gesamtgewicht nicht über 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf betragen durfte, da beispielsweise Brückenbauwerke nicht für ein höheres Gesamtgewicht ausgelegt sind. Somit schafft der Transport von möglichst leichtem Gut keine Konkurrenz zur Bahn oder Binnenschifffahrt. Die Analyse erfolgte innerhalb eines Jahres, in dem umfangreiche Informationen über eingesetzte Fahrzeuge, Fahrer, transportierte Güter und gewählte Routen ausgewertet wurden. Des Weiteren wurde die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern beobachtet, sowie die sicherheitstechnische Ausstattung. Dabei wurde ersichtlich, dass Lang-Lkws nicht jede Straßenverkehrsanlage befahren können und nur auf geeigneten Routen einsetzbar sind. Weiterführend sei erwähnt das die Versuche nur mit einer geringen Anzahl von Fahrzeugen (circa 30 Fahrzeuge) durchgeführt wurden, daher lassen die Ergebnisse der Studien noch kein abschließendes Urteil über die praktische Tauglichkeit von Lang-LKW zu. [Zunk12, S. 56f.]. Das Positivnetz, welches vom Lang-Lkw befahren werden darf, wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt [BMVI17v].