Forschungsinformationssystem des BMVI

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Lang-LKW fahren dauerhaft auf geeigneten Strecken

Erstellt am: 06.11.2018
Autoren:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Erscheinungsjahr / -datum:   2017
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [BMVI17v]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Artikel BMVI (06.11.2018)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?491435

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 15:24:11