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Sicherheit an Bord der Schiffe

Erstellt am: 04.11.2002 | Stand des Wissens: 10.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. T. Blecker
Technische Universität Hamburg - Institut für Logistik und Unternehmensführung

Entsprechend dem internationalen Charakter der Seeschifffahrt wurden die Regeln für einen sicheren Seeverkehr in internationalen Abkommen vereinbart.
Die International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (STCW) der International Maritime Organization (IMO) wurde 1978 vereinbart. Sie ist die erste Konvention, die Grundanforderungen an internationale Seefahrer bezüglich Ausbildung, Befähigungszeugnissen und Wachdiensten festlegt. Im Unterschied zu vorhergehenden Konventionen wurde der Nachdruck auf die Entwicklung von Kompetenzen und nicht so sehr auf Wissen gelegt. Sie wurde 1995 revidiert mit dem Ziel, klare Kompetenzstandards zu setzen und einen effektiven Mechanismus für ihre Durchsetzung zu schaffen. Im Zuge der Manila-Konferenz, die vom 21. bis 25. Juni 2010 stattfand, wurden umfangreiche Änderungen an allen Kapiteln des Übereinkommens und des damit verbundenen Kodex vorgenommen. Die Revision 2010 trat am 01.01.2012 in Kraft.
Der ISM-Code (International Management Code for the Safe Operation of Ships and for Pollution Prevention) wurde für die meisten in der internationalen Schifffahrt eingesetzten Schiffe am 1. Juli 2002 verbindlich (für Tanker, Passagierschiffe und Bulkcarrier bereits 1998). Seine Umsetzung ist gegenwärtig als der zentrale Prozess zur Verbesserung der Schiffssicherheit an Bord anzusehen.
Entsprechende Leitlinien wurden von der IMO 1989 angenommen mit dem Ziel, einen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Bewertung von Sicherheits- und Verschmutzungsverhütungsmanagement entsprechend guter Seemannschaft zu setzen. Der 1993 angenommene ISM Code trat 1998 in Kraft und verpflichtet die Reedereien ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzurichten sowie die nötigen Mittel und landseitige Unterstützung zur Erreichung seiner Ziele bereit zu stellen. Die vom Kodex geforderten Prozeduren müssen in einem an Bord verfügbaren Sicherheitshandbuch dokumentiert werden.
Ein SMS sollte:
 sicherstellen, dass alle zutreffenden internationalen Standards eingehalten werden,
 Unfällen vorbeugen,
 sicherstellen, dass für alle Notfälle an Bord entsprechende Handlungsweisen verfügbar sind,
 eine angemessene Kommunikation zwischen Schiff und Landpersonal sichern,
 sichern, dass jeder Einzelne seine Verantwortung und Aufgaben kennt, ausreichend ausgebildet ist und über die nötigen Arbeitsmittel verfügt und
 sichern, dass alle Aktivitäten und Maßnahmen vorausgeplant, kontrolliert und verifiziert werden.
Die technischen Hilfsmittel zur sicheren Navigation haben sich mit der Einführung von Radar, Satellitennavigation und automatischer Schiffsidentifizierung mittels Transponder (Automatic Identification System) sowie der Einführung von elektronischen Seekarten (ECDIS) deutlich verbessert [Jona06, Hecht06]. Neubauten müssen ab 2011 mit ECDIS ausgerüstet sein, die Bestandsflotte soll schrittweise nachgerüstet werden.
Die dadurch verfügbare Informationsmenge muss durch die Schiffsführung verfolgt und verarbeitet werden und in adäquate Entscheidungen umgesetzt werden.
Die zunehmende Komplexität des Schiffsbetriebs erfordert nicht nur eine bessere Ausbildung des Personals sondern auch eine verbesserte Ausrichtung der technischen Systeme auf die Möglichkeiten und Fähigkeiten des sie bedienenden und kontrollierenden Menschen. Dieser Ansatz wird über die Entwicklung eines integrierten Schiffskontrollzentrums verfolgt, dass alle Technologien zur Reiseplanung, -kontrolle und -überwachung zusammenfasst. Die Entwicklung eines entsprechenden europäischen Standards war Ziel des ATOMOS-Projekts.
Die Schiffsicherheit wird in erheblichem Maße beeinflusst durch die Bereitschaft der Reeder, die erforderlichen Kosten zu tragen. Unzureichende Beschäftigung der Schiffe zu gedrückten Frachtraten veranlassen Reeder, Kosteneinsparungsmöglichkeiten zu Lasten der Sicherheit zu suchen [OECD96, S.26ff.].
Die Kontrolle der Einhaltung aller Vorschriften zu Sicherheit und Umweltschutz an Bord und die Verhängung von Sanktionen ist ein wesentliches Element, um den ökonomischen Anreiz zur Missachtung von Sicherheits- und Umweltschutzerfordernissen zu minimieren. Zu ihrer Durchsetzung ist die Kontrolle durch die Hafenstaaten erforderlich, die auf der Basis des Pariser Memorandum of Understanding von 1982 durch 19 teilnehmende Staaten in Europa und an der kanadischen Ostküste erfolgt. Durch eine ausreichende Kontrolldichte (Ziel 25 Prozent aller Schiffe), regelmäßige Auswertung und ein System zur Definition von Kontrollschwerpunkten (Schwarze und Graue Liste) sollen zum einen Schiffe, die eine Gefahr für den Seeverkehr und die Umwelt darstellen bis zur Behebung der Missstände am Auslaufen gehindert werden und zum anderen präventiv ein entsprechender Druck auf die Reeder ausgeübt werden. Kontrolliert wird auf Einhaltung der sogenannten "relevanten Instrumente", das heißt die international anerkannten Konventionen der IMO und der ILO (International Labour Organization).
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. T. Blecker
Technische Universität Hamburg - Institut für Logistik und Unternehmensführung
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Seeschifffahrt (Stand des Wissens: 26.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?11155
Literatur
[Hecht06] Hecht, H. ECDIS - auf dem Weg zur papierlosen Navigation, veröffentlicht in HANSA, Ausgabe/Auflage 143 Jg. Nr.9, Schiffahrtsverlag "Hansa" / Hamburg, 2006, ISBN/ISSN 0017-7504
[Jona06] Jonas, M. Zukunft der Seekarten - Seekarten der Zukunft, veröffentlicht in HANSA, Ausgabe/Auflage 143 Jg. Nr.7, Schiffahrtsverlag "Hansa" / Hamburg, 2006, ISBN/ISSN 0017-7504
[OECD96] o.A. COMPETITIVE ADVANTAGES OBTAINED BY SOME SHIPOWNERS AS A RESULT OF NON-OBSERVANCE OF APPLICABLE INTERNATIONAL RULES AND STANDARDS, Ausgabe/Auflage OECD/GD(96)4, Paris, 1996
Weiterführende Literatur
[Scan95] o.A. Advanced Technology to Optimize Maritime Operational Safety - Integration and Interface, o.O., 1995
[BeKe03] Berner, Helmut, Kersting, Norbert, Miles, Knud, Scheffel, Bernd, Szymanski, Leszek, Folgen des Untergangs der "Prestige", veröffentlicht in Hansa: international maritime journal, Ausgabe/Auflage 03/2003, Schiffahrts-Verlag / Hamburg, 2003/03, ISBN/ISSN 0017-7504
[Schi03e] o.A. Riskmanagement: Bewerten, Erkennen, Gestalten, veröffentlicht in Hansa: international maritime journal, Ausgabe/Auflage 01/2003, Schiffahrts-Verlag / Hamburg, 2003/01, ISBN/ISSN 0017-7504
[SchSG] Schiffssicherheitsgesetz
Glossar
elektronische Seekarte Die elektronische Seekarte stellt das Kartenbild nicht mehr auf Papier, sondern die digitalisierten Informationen auf einem Display dar. Neubauten müssen ab 2011 mit ECDIS ausgerüstet sein, die Bestandsflotte soll schrittweise mit ECDIS ausgestattet werden. Abgekürzt ECDIS="Electronic Chart Display"
Radar Radio Detecting and Ranging Dieses elektromagnetische Ortungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Echos. Man unterscheidet zwischen Primär- und Sekundärradar.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?18373

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:22:16